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Schweiz-Update: Mindestzins, ASIP zu Stimmrechtsausübung & OAK

Die Schweizer Regierung ist der Empfehlung der BVG-Kommission gefolgt und belässt den Mindestzins in der zweiten Säule bei 1,5%. Dies hat Kritik von Gewerkschaftsvertretern hervorgerufen.

Die Expertenkommission überprüft den Mindestsatz regelmäßig und hatte die Regierung im September dazu aufgerufen, den Satz für 2013 gleich zu belassen.

Die Regierung hat nun bestätigt, dass sie der Empfehlung folgen wird und das Schweizer Sozial- ministerium BSV erläuterte die Entscheidung in einer Aussendung: „Angesichts der rekordtiefen Zinssätze und der weiterhin bestehenden beträchtlichen Unsicherheiten hat der Bundesrat beschlossen, den Mindestzinssatz bei 1,5% zu belassen.”

Kritik an diesem Beschluss kam von Gewerkschaftsvertretern. Sie fürchten, dass die Regierung den Arbeitnehmern mit dem niedrigen Satz „einen Anteil an den guten Renditen“ verweigert.

Dabei hielten sie fest, dass dies der Beweis sei, dass sich die Regierung dem Diktat der großen Versicherer beuge.

Für das kommende Jahr denkt die Regierung daran, den Satz nicht mehr im Voraus sondern erst im Nachhinein festzulegen, weil dann die Marktentwicklungen schon bekannt und besser berechenbar seien.


ASIP
Unterdessen hat der Schweizer Pensionskassenverband ASIP vor einer Initiative eines Schweizer Abgeordneten gewarnt, der alle Pensionskassen verpflichten will, ihre Stimmrechte auszuüben.

In einer Pressemitteilung hielt der ASIP fest, dass die Schweizer Pensionskassen im Jahr 2011 rund 621 Mrd. Schweizer Franken (515,35 Mrd. Euro) in Aktien gehalten haben, was rund 6,5% der Kapitalisierung der Schweizer Börse entsprach.

Obwohl der Verband die Pensionskassen schon lange dazu anhält, ihre Stimmrechte auszuüben, warnte er vor den Auswirkungen der Initiative vom Abgeordneten Thomas Minder, der Nicht-Ausübung strafbar machen will.

„Die absolute Stimmverpflichtung der Minder-Initiative übersteigt die Kapazitäten von vielen Pensionskassen, da aufgrund der notwendigen Diversifikation in einem Porte- feuille nicht einzelne wenige Titel gehalten werden, sondern vielfach Dutzende bis Hunderte, und dies nicht nur von inländischen, sondern vor allem auch von ausländischen Gesellschaften.“

Der Verband betonte, dass die Pensionskassen aus Kostenüberlegungen entscheiden können sollte, in „gewissen Fällen auf die Ausübung des Stimmrechts zu verzichten“.

OAK
Anderswo hat die neu geschaffene Oberaufsichtskommission (OAK) in der Schweiz ihre erste formelle Weisung erlassen und zwar über die notwendigen Voraussetzungen für die Pensionskassen-Experten.

Diese zertifizierten Experten helfen den Pensionskassen bei der Erstellung technischer Parameter und der Evaluierung der Märkte.

Im Zuge der Strukturreform wurde die OAK auch damit beauftragt, eine Liste von Eignungsnachweisen zu erstellen, welche die Experten bis Februar 2013 erbringen müssen.

Außerdem kündigte die OAK eine weitere Weisung für das erste Quartal 2013 an: Es werde eine Klärung zur Frage der Kostenausweisung von wenig transparenten Produkten geben.