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Schweizer BVK: Gegen Währungsmanipulationen gewappnet

Die öffentlich-rechtliche Pensionskasse für den Kanton Zürich will mögliche Fehlleistungen am Markt genau beobachten.

Nachdem vor kurzem fünf weltweit operierende Großbanken für angebliche Manipulation der Währungsmärkte zu einer Strafe verurteilt worden waren, hat die Pensionskasse für den Kanton Zürich ihre Mitglieder nun beruhigt, dass man „im Anlagengeschäft konsequent gegen allfällige Preismanipulation und Absprachen bei Devisengeschäften durch Handelsbanken“ geschützt sei.

Seit über zwei Jahren untersuchen US-, britische und Schweizer Behörden Fälle von angeblicher Preismanipulation auf Währungsmärkten und die BVK hat diverse Schutzmechanismen eingeführt, um solche Verwerfungen vom eigenen Portfolio fernzuhalten.

Zunächst nützt die Pensionskassen den Wettbewerb als „Penicillin, um intransparente Preisbildungen zu heilen“, so das Statement in einer Pressemitteilung.

Über eine Multi-Banken-Plattform wird jede Transaktion an 12 verschiedene Banken gesandt, die dann 120 Sekunden Zeit haben, mit einem Preisangebot für die angefragte Dienstleistung zu reagieren, z.B. die Absicherung von US-Dollar gegenüber dem Schweizer Franken.

Die Wettbewerbsfähigkeit der Banken wird regelmäßig überprüft und wenn nötig werden Banken ausgetauscht.

Zusätzlich führt die BVK Transaktionen während der liquideren Marktphase zwischen 10 und 12 Uhr durch. Sollte dies nicht möglich sein, dann wie viele andere Marktteilnehmer zum Fixing um 16 Uhr Londoner Zeit.

Das bedeutet, dass die Pensionskasse keine fixen Währungsabsicherungszeiten hat, zu denen Marktmanipulationen am häufigsten auftreten.

Es bedeutet allerdings auch, dass die BVK kleine Abweichungen in den Preisen in Kauf nimmt, die sich aber nach Untersuchungen der BVK „über die Zeit ausgleichen“.

Die Pensionskasse betonte außerdem, dass sie „die weitere Entwicklung und die laufenden Verfahren gegen fehlbare Institute aufmerksam beobachtet“ und „bei einem allfälligen Fehlverhalten eigene Ansprüche konsequent durchsetzen“ wird.

<link http: www.institutional-investment.de content investor-news artikel external-link-new-window external link in new>Die BVK ist unter jenen Pensionskassen, die vehement Kommissionszahlungen zurückfordern, die Anbieter bei der Veranlagung für die Kasse erhalten haben.