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Schweizer BVK schreibt „einen Großteil” der Mandate neu aus

Die öffentlich-rechtliche Pensionskasse für den Schweizer Kanton Zürich, die BVK, überprüft ihre Verträge mit Managern und anderen Dienstleistern, wird aber die strategische Asset Allokation unverändert lassen.

Bereits Ende 2009 hatte die Pensionskasse, die ein Vermögen von 21 Mrd. CHF (16 Mrd. Euro) verwaltet, vorgehabt, einige Investitionen zur Kostenkontrolle zu überprüfen, so Thomas Schönbächler, Chef der BVK, gegenüber IPE. Jetzt werde „ein großer Teil“ der Mandate neu ausgeschrieben.

Schönbächler bestätigte, dass das auch das Mandat der Beraterfirma Complementa umfasst. Dies wegen einer grundsätzlichen Strukturierungsdebatte und weil der Vertrag schon sehr lange bestehe.

Nach der Verhaftung des früheren Leiters der Vermögensverwaltung bei der BVK, Daniel Gloor, im vergangenen Juni auf Grund von bisher noch nicht bestätigten Korruptionsvorwürfen, hatten diverse Experten Untersuchungen über die Struktur der Pensionskasse angestellt und Verbesserungsvorschläge gemacht. Es wurde jedoch kein Fehlverhalten von weiteren Angestellten festgestellt.

Schönbächler gab auch bekannt, dass die drei zusätzlichen Posten, die die Kantonsregierung für die BVK im vergangenen Jahr geschaffen hat, bereits besetzt sind, oder dass die Verträge kurz vor der Unterzeichnung stehen – aber die Namen werden noch nicht bekannt gegeben.

Er fügte hinzu, dass der Risikomanager, der zu Jahresbeginn eingestellt wurde, helfen wird, das interne Risikomanagement des Fonds zu stärken was „eine genauere Prüfung von Verträgen“ ermöglichen werde.

Der BVK-Chef betonte, dass der „frühere Leiter der Vermögensverwaltung nicht für die strategische Asset Allokation verantwortlich war“ und dass die BVK eine bis 2012 gültige SAA habe.

Zu den Sanierungsmaßnahmen, die der BVK helfen sollen, sich vollständig auszufinanzieren, werde das Kantonsparlament eine Entscheidung treffen und zwar wahrscheinlich noch vor diesem Sommer.

Zur Strukturreform in der Schweiz merkte Schönbächler an, dass diese nur wenig Auswirkungen auf die BVK haben wird. Dies auf Grund ihrer Größe und wegen der bereits vorhandenen Governance-Strukturen. „Aber es gibt eine gewisse Tendenz zur Überregulierung“, bestätigte er.

Laut Schönbächler wären klarere Definitionen über die Offenlegung von Kosten notwendig, da es derzeit auf Grund der fehlenden Transparenz nicht leicht möglich sei, die Kosten von intern verwalteten Geldern mit jenen von Investmentfonds zu vergleichen.

Ein Teil der Strukturreform, der auch die BVK betreffen würde, ist der Vorschlag nur Finanzdienstleister zuzulassen, die unter Schweizer Recht reguliert sind. „Das ist nicht kosteneffizient und wir müssen Skaleneffekte nützen können, anstatt die Zahl der Marktteilnehmer zu reduzieren“, so Schönbächler.