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Schweizer BVK verteidigt notwendige Anpassungen der technischen Parameter

Nach der Ankündigung der Pensionskasse für den Kanton Zürich, BVK, die technischen Parameter anzupassen, überlegt die Gewerkschaft für öffentliche Bedienstete im Kanton nun eine Beschwerde bei der lokalen Aufsichtsbehörde einzubringen.

In einem offenen Brief hat die Gewerkschaft die BVK für die „radikalen“ Änderungen kritisiert, die ab 2017 in Kraft treten sollen und ihrer Ansicht nach das in der Stiftungsurkunde der BVK festgelegte Rentenziel gefährden.

In einer Antwort an unsere Redaktion betonte die BVK jedoch, dass die Änderungen vom Stiftungsrat beschlossen wurden, der „aus gleich vielen Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammengesetzt“ ist.

Ein BVK-Sprecher hielt fest, dass die Änderungen den Mitgliedern erläutert wurden und sagte: „Wir stellen fest, dass der Entscheid des Stiftungsrats verstanden und kaum kritisiert wird“.

Im Juli hatte die Pensionskasse, die rund 28 Mrd. CHF verwaltet und 470 Arbeitgeber mit insgesamt 114.000 Versicherten umfasst, diverse Maßnahmen beschlossen, die ab 2017 in Kraft treten sollen.

Die BVK betonte, dass diese notwendig seien, damit „die heutige Umverteilung von den Aktivversicherten zu den Rentenbeziehenden gestoppt” werden könne, die sich 2014 auf rund 450 Mio. Euro belaufen hatte.

Der Rechnungszins auf Vermögen aktiver Mitglieder („technischer Zins“) wird von 3,25% auf 2% gesenkt, was automatisch zu einer Anpassung des Umwandlungssatzes führt.

Ab 2017 wird zur Berechnung der lebenslangen Rente aus dem Vermögen eines Mannes, der mit 65 in Rente geht, ein Umwandlungssatz von 4,82% angewandt, während dieser derzeit noch bei 6,2% liegt.

Um das Rentenniveau zu halten, werden Arbeitgeber und Arbeitnehmer höhere Beiträge leisten müssen, aber die BVK überlegt dabei Abfederungsmaßnahmen für die Übergangsphase.

Außerdem wird die Pensionskasse von Periodentafeln auf Generationentafeln umstellen, welche „aussagekräftiger“ seien, so die BVK in einer Pressemitteilung.

Es wurde ferner erläutert, dass der Zeitpunkt durch den Rentenantritt von geburtenstärkeren Jahrgängen ab 2017 bedingt ist, der die Finanzierung der BVK weiter unter Druck setzen wird.

Aber die Gewerkschaft argumentiert, dass die zusätzliche Finanzierung vom Kanton hätte kommen müssen und nicht aus höheren Beiträgen und der Absenkung des Rentenniveaus.

Laut dem VPOD (Verband des Personals öffentlicher Dienste) sind die beschlossenen Maßnahmen ein „Kniefall der BVK vor dem Kanton“.

In der Juli-Sitzung hat der Stiftungsrat der BVK auch beschlossen, im Zusammenhang mit dem Korruptionsfall nicht gegen den Kanton oder ehemalige Verantwortliche in der Kantonsverwaltung, die damals für die Pensionskasse zuständig waren, Klage zu erheben.

Diverse Expertisen seien erstellt worden, es hätte aber keine genaue Schadenssumme ermittelt werden können, weshalb man sich mit einigen Dienstleistern außergerichtlich geeinigt habe, so die BVK in einer Aussendung.

Die Pensionskasse hielt fest, dass „der Stiftungsrat mit seiner aktuellen Entscheidung einen Schlussstrich unter den Korruptionsfall ziehen will“.