<link http: www.institutional-investment.de content investor-news artikel external-link-new-window external link in new>Im März hatte sich rund 70% der Schweizer Stimmberechtigten in einem Referendum für die sogenannte „Minder-Initiative“ ausgesprochen. Grundlage war der Antrag eines Parlamentariers, mit dem übertriebene Manager-Gehälter in börsenotierten Schweizer Unternehmen beschränkt werden sollen.
Das Referendum umfasste auch die Verpflichtung für Pensionskassen ihre Aktionärsrechte aktiv „im Sinne der Versicherten“ auszuüben – was nun Teil der Schweizer Verfassung ist.
Die Frage bleibt allerdings, wie diese neuen Regeln umgesetzt werden sollen und ob auch Enthaltung eine aktive Stimmrechtsausübung darstellt.
„Enthaltung bei einer Hauptversammlung ist effektiv eine Nein-Stimme weil im Schweizer Aktionärsrecht eine absolute Mehrheit notwendig ist“, so Simon Heim, Rechtsexperte bei Towers Watson in der Schweiz, bei einer Experten-Diskussion über die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen.
Alle teilnehmenden Parteien, inklusive dem Schweizer Pensionskassenverband Asip, Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter, Vermögensverwalter und Pensionskassen, stimmten überein, dass Enthaltung oder sogar das Fernbleiben von einer Hauptversammlung als aktive Stimmrechtsausübung gelten sollte.
Eine weitere Frage wird sein, ob Pensionskassen oder Stiftungsräte für ein Zuwiderhandeln gegen die neuen Regeln, die Mitte Juni als Vorlage veröffentlicht werden und 2014 in Kraft treten sollen, bestraft werden können.
Doris Bianchi von der Vereinigung der Schweizer Gewerkschaften verlangte Ausnahmeregelungen für kleinere Pensionskassen.
Thomas Schönbächler, Geschäftsführer der öffentlich-rechtlichen Pensionskasse des Kantons Zürich, der BVK, warnte, dass eine verpflichtende Stimmrechtsausübung bei allen gehaltenen Schweizer Aktien, die Kosten auf 12% des Vermögens ansteigen lassen würden.
Derzeit übt die BVK ihre Stimmrechte aktiv bei den Aktien der Unternehmen im SMI aus, den größten börsenotierten Firmen in der Schweiz, die etwa 20% des heimischen Aktienportfolios der BVK ausmachen.
Sorge bereitete den Diskussionsteilnehmern auch die zukünftige Rolle von Proxy Voting und Aktionärsrechts-Dienstleistern.
Schönbächler betonte, dass Pensionskassen einen Proxy Voting-Berater benötigen, aber dass der Stiftungsrat Eckpunkte der Abstimmungspolitik ausformulieren sollte.
Als „einfache und pragmatische Lösung“ schlug er vor, dass sich Pensionskassen zwar einen Berater suchen, aber dann sicherstellen, dass sie ein Veto-Recht haben.
Auch Asip-Direktor Hanspeter Konrad sagte, Pensionskassen sollten „offen diskutieren“, welchen Anbieter sie wählen und sich dann „nicht immer auf ihn verlassen“.
„Shareholder Engagement Services werden ein neues Geschäftsfeld werden“, fügte Konrad hinzu.
Herbert Wohlmann, früher Leiter einer Pensionskasse und heute unabhängiger Berater bei der Anwaltskanzlei Baker & McKenzie, verlangte, dass Stimmrechts-Dienstleister diesen Teil ihres Geschäftes strikt von eventuellen Vermögensverwaltungsgeschäften trennen.
Er gab auch zu bedenken, dass diese Firmen durch regelmäßige Gespräche mit den Unternehmensleitungen einen unfairen Vorteil gegenüber anderen Aktionären haben könnten.
Bianchi ist besorgt, dass für den Fall, dass die neuen Regeln nur direkte Aktieninvestitionen betreffen sollten, mehr Pensionskassen in Fonds investieren werden, was die Macht der Fondsindustrie vergrößern würde.
„Aber auch wenn indirekte Investitionen miteinbezogen werden, fürchten wir, dass größere Fondsanbieter eine Monopolstellung erhalten könnten, weil diese es sich leisten können, Fonds mit integrierter Stimmrechtsausübung anzubieten“, so Bianchi.