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Schweizer Gewerkschafter gehen weiter gegen variable Renten vor

Zwei Pensionskassen haben ihre Mitglieder bereits erfolgreich von der Notwendigkeit einer Deckelung der Garantien überzeugt.

Unter den heftigsten Debatten bei der diesjährigen „Fachmesse 2. Säule“ in Zürich war jene über die Einführung von variablen Rentenmodellen.

Die Schweizer Gewerkschaftsvertreterin Doris Bianchi nannte das Modell „einen Fluch“, nicht nur für Mitglieder sondern auch für Pensionskassen selbst, da sich der Verwaltungsaufwand deutlich erhöhe.

„Es ist ein Fluch für alle derzeitigen Arbeitnehmer, die mit Unsicherheiten über die zukünftige Höhe ihrer Rente zurechtkommen müssen, und für Pensionskassen wegen rechtlicher Unsicherheiten“, sagte sie in einer Debatte bei der Konferenz in Bezug auf die Bewertung solcher Pensionspläne und die Übertragung von Mitgliedern an andere Pensionskassen.

Die beiden Pensionskassen, die ein solches Modell bereits eingeführt haben, hatten diese Probleme allerdings nach eigenen Angaben nicht.

Bereits im Jahr 2005 war die Pensionskasse der Wirtschaftsprüferfirma PwC in der Schweiz Vorreiter mit der Einführung eines „Bonuspensions“-Modells, in dem die Rentenhöhe alle drei Jahre neu bestimmt wird.

„Um die neuen Werte alle drei Jahre festzulegen, brauchen wir weniger als eine Stunde und die Renten anzupassen ist ja auch keine Hexerei“, erläuterte Josef Bachmann, Geschäftsführer der Pensionskasse, gegenüber IPE.

Er bestätigte, dass die Entwicklung und Einführung des Systems aufwendig war, „vor allem weil wir die Ersten waren“, aber er betonte, dass diese Kosten in Relation zum Nutzen völlig unproblematisch seien.

Über die vergangenen Jahre mussten vielen Schweizer Pensionskassen ihre technischen Parameter wie den Rechnungszins oder den Umwandlungssatz anpassen, um sicherzustellen, dass kein Geld von aktiven Mitgliedern zur Auszahlung von Renten herangezogen werden muss.

Allerdings gehen diese Maßnahmen nur ein Stück weit und andere Lösungen müssen gefunden werden, um die nachhaltige Finanzierbarkeit der zweiten Säule zu gewährleisten.

Eine Lösung kann die Einführung von variablen Rentenmodellen sein, wo nur ein rechtliches Minimum garantiert wird. Dieses Jahr hat die Pensionskasse im Energiesektor, die PKE, ein entsprechendes Modell eingeführt.

PKE-Geschäftsführer Ronald Schnurrenberger, bestätigte, dass der Verwaltungsaufwand nach einem einmaligen Umstellungsaufwand des IT-Systems minimal ist.

„Unser System ist so aufgebaut, dass gerade die Administration sehr einfach ist. Das System hat nur 5 Stufen (90, 95, 100 (=Zielrente), 105 und 110%)“, so der PKE-Chef. Diese Stufen hängen vom geprüften Deckungsgrad am Jahresende ab, wobei die „Zielpension“ bei deinem Deckungsgrad zwischen 100% und 120% ausbezahlt wird.

Diese Zielpension wird auch zur Bewertung des Pensionsplanes in der Bilanz des Unternehmens sowie für eine mögliche Übertragung von Mitgliedern auf andere Pensionskassen herangezogen.

Schnurrenberger betonte, seine Mitglieder hätten die Notwendigkeit für die Einführung dieses Systems verstanden und aktive Mitglieder im Stiftungsrat hätten der Maßnahme zugestimmt – in vollem Bewusstsein, dass sie selbst diejenigen sein werden, die in Zukunft nur mehr eine Mindestrente zugesichert bekommen.

Bianchi hatte argumentiert, dass das Modell Arbeitgebern hilft, Kosten in der zweiten Säule einzusparen, weil im Fall einer Unterdeckung die Rentner einen Teil des Fehlbetrags übernehmen. Derzeit zahlen nur Arbeitgeber und Arbeitnehmer Sanierungsbeiträge.

Bei der Konferenz betonte Christoph Ryter, Präsident der Schweizer Pensionskassenvereinigung Asip, dass „jeder zusätzliche Handlungsspielraum“ für die Stiftungsräte „etwas Gutes“ sei.

Er hielt fest, dass bei der Einführung der obligatorischen zweiten Säule in den 80er-Jahren viele Pensionskassen eine Klausel zur Rentenkürzung in Notfällen in ihren Satzungen hatten. Diese musste jedoch nach der ersten Revision des Gesetzes, das die berufliche Vorsorge in der Schweiz steuert (BVG), gestrichen werden.

„Damit ist die Entsolidarisierung von Aktiven und Rentnern verschärft worden – mit der Einführung von variablen Renten könnte das wieder etwas ausgeglichen werden“, so Ryter.

Er betonte jedoch, dass eine Flexibilisierung für Renten nie unter dem gesetzlichen Minimum eingeführt werden dürfe.

Für die Migros Pensionskasse (MPK), der er vorsteht, sei ein variables Rentenmodell „keine Option“, weil die „finanzielle Sicherheit im Moment sehr hoch“ sei. Tatsächlich ist die MPK eine der wenigen Kassen, die noch als leistungsorientiertes System (DB) geführt wird.

Unterdessen denkt die Pensionskasse der Schweizer Bundesbahnen (PK SBB), weiter über die mögliche Einführung eines variablen Rentenmodells nach. Geschäftsführer Markus Hübscher erwartet eine Entscheidung des Stiftungsrates noch dieses Jahr.