In der Schweiz wenden mehr und mehr Unternehmen die internationalen Rechnungslegungsvorschriften IFRS an und damit müssen sie auch ab 2013 die neuen IAS19-Standards zu den Pensionsvermögen anwenden.
Laut Brändli werden die neuen Vorschriften die Firmenbilanzen „belasten“, da durch den Wegfall des Korridor versicherungsmathematische Verluste und Gewinne aus leistungsorientierten Pensionsplänen sofort ergebniswirksam verbucht und mit dem Eigenkapital verrechnet werden müssen.
Seit einigen Jahren gibt es zwischen der Schweiz und dem International Accounting Standards Board (IASB) eine Diskussion ob die Schweizer Pensionskassen tatsächlich Defined Benefit, also leistungsorientierte Pläne sind, da sie ja von einer bestimmten Einzahlungshöhe abhängen, aber dennoch gewisse Garantien bei der Auszahlung beinhalten.
„Laut der Schweizer Gesetzgebung und dem allgemeinen Verständnis sind diese Pensionskassen beitragsorientierte Pläne und deshalb ist ihre Einstufung als Defined Benefit Pläne unter IAS19 kontrovers und wird oft kritisiert“, hielt die Schweizer Aktuarsvereinigung in ihrem 2008 veröffentlichten Statement zu den ersten Vorschlägen über die IAS19-Revision fest.
Schweizer Aktuare wiesen mehrfach darauf hin, dass IAS19 nicht die strikte Trennung des Firmen- und Pensionsvermögens in Betracht zieht, die durch den Insolvenzfonds noch weitere gestärkt wird. Die Anwendung der IAS10-Standards werde „in einem falschen Bild“ enden“, so Brändli.
Trotz unveränderten Beitragsverpflichtungen werde sich das Eigenkapital ständig verändern und deshalb „werden Betroffene versuchen, nach versicherungsmathematischen Verlusten der Pensionskasse, die Vorsorgeleistungen zu reduzieren, um ihr Eigenkapital zu schonen“, erläuterte der Pensionskassen-Chef.
„Umgekehrt werden sie nach versicherungsmathematischen Gewinnen tendenziell die Beiträge reduzieren, um die Erfolgsrechnung zu schonen.“
„So oder so werden die neuen Rechnungslegungsstandards die betriebliche Altersvorsorge grundlos nach unten nivellieren“, schloss Brändli sein Statement.