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Schweizer Mindestzins könnte auf 2% sinken

Pensionskassen in der Schweiz müssen nächstes Jahr vielleicht nur 2% erwirtschaften. Dazu dürften weniger Investmentlimits greifen.

Die BVG-Kommission hat der Regierung vorgeschlagen, den Mindestzinssatz für 2009 um 0.75 Prozentpunkte abzusenken. Der Vorschlag ist eine Kompromisslösung aus den vom Arbeitgeberverband und der Pensionskassenvereinigung vorgeschlagenen 1,75% und den von den Gewerkschaften geforderten 2,25%.

ASIP-Präsident Christoph Ryter sagte er „begrüße den Reduktionsvorschlag als Schritt in die richtige Richtung“ aber eine stärkere Absenkung wäre wünschenswerter. „Wir fordern schon länger die Anwendung einer Formel zur Berechnung des Mindestzins nämlich 70% der über 7 Jahre Rolling Returns der siebenjährigen Staatsanleihen und das wären derzeit 1,75%,“ erläuterte Ryter.

Die Debatte um den Mindestzins ist jedes Jahr eine politisch heiß umkämpfte und der diesjährige Konsens zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern über eine Senkung, wenn auch nicht über deren Höhe, ist ein seltener.

Die Regierung hat unterdessen die lang geplante Revision der Anlagekriterien für Pensionskassen verabschiedet, die mit dem nächstem Jahr in Kraft tritt. Die neuen Regeln setzen verstärkt auf das Prudent Person Principle und betonen die Verantwortung der obersten Gremien der Pensionskassen in Sachen Anlageentscheidungen.

Gleichzeitig wurden die Investmentslimits auf einzelne Assetklassen vereinfacht und verändert ohne sie jedoch gänzlich abzuschaffen. Ein solcher Schritt hätte laut Regierungsaussendung „ein falsches Signal setzen können“, außerdem seien die Limits noch immer ein Anhaltspunkt für viele Pensionskassen. Das überarbeitete Gesetz sei auch „prozessorientierter“ in Bezug auf Veranlagungsentscheidungen, erläuterte Joseph Steiger aus dem Schweizer Sozialministerium.

„In vielen Pensionskassen sind diese Prozesse schon implementiert,“ bestätigte Steiger und Ryter fügte hinzu, dass „die meisten Vorsorgeeinrichtungen die gesetzlichen Änderungen nicht wirklich spüren werden.“ So sind ab nächstem Jahr zum Beispiel alternative Anlagen kein Investmentsonderfall mehr sondern Teil des Assetklassen-Kanon. „Aber das hat bisher auch die Kassen nicht wirklich davon abgeschreckt in Alternative Anlagen zu investieren,“ betonte Ryter.

Insgesamt wurden die Investmentbeschränkungen von 19 auf 12 gesenkt und etwa die 30%-Beschränkung auf inländische Aktien und die 25%ige auf ausländische Aktien zu einer 50%-Beschränkung auf alle Aktien zusammengefasst. Deutlich gesenkt wurde im Einvernehmen mit der Industrie der „von allen Seiten als zu hoch betrachtete“ Spielraum für Immobilieninvestitionen, der bisher 50% und jetzt nur mehr 30% beträgt, sagte Steiger. Dieser kann jedoch wie alle Limits mit einer guten Begründung von den Pensionskassen überschritten werden.