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Schweizer Vorsorgebranche wartet auf Klärung der Definition „risikoarmer Strategien“

Individuelle Investmentmöglichkeiten sollten mehr Verbreitung finden, sobald rechtliche Unsicherheiten rund um 1e-Pläne geklärt sind, sagen Berater.

Die Schweizer Regierung muss „risikoarme Strategien“ definieren, nachdem eine Garantieverpflichtung für solche Pensionspläne abgeschafft wurde.

Diese „1e-Pläne“ erlauben die Einführung von individuellen Wahlmöglichkeiten bezüglich Investmentstrategien für Besserverdienende.

Sie wurden erstmals 2006 eingeführt, aber die Garantieverpflichtung hat viele Arbeitgeber davor abgeschreckt, sie anzubieten.

Gut ein Jahrzehnt später ist die Garantie nun gefallen, aber per Gesetz muss ab 2017 eine „risikoarme Strategie“ unter den Wahlmöglichkeiten angeboten werden.

Die Regierung arbeitet derzeit an einer Verordnung, welche die Rahmenbedingungen für diese Strategie festlegen soll.

„Risiko und Rendite können leicht verwechselt werden und das wird wahrscheinlich eine der Herausforderungen in dem neuen Gesetz“, erklärte dazu Adrian Jones, Direktor bei PwC Schweiz.

Er zitierte zwei der am häufigsten in der Diskussion gestellten Fragen: „Wie definiert man Risiko? Und wenn etwas negativ ist, ist das wirklich risikoarm?“

Jones merkte ferner an, dass es schwierig sei, solche Strategien im derzeitigen Marktumfeld umzusetzen.

Dennoch zeigte er sich überzeugt, dass die Änderungen des Gesetzes zu dem 1e-Plänen diese langfristig attraktiver machen werden.

Willi Thurnherr, CEO bei Aon Hewitt Schweiz, stimmte dem zu und sagte, dass „vor allem Firmen Anbieter nach 1e-Plänen fragen werden“. Er ist überzeugt, dass dieses Modell helfen kann, den Druck aus Langlebigkeit und Investmentrisiko auf die Firmen zu erleichtern.

„Die 1e-Pläne sind sehr ähnlich den 401k-Plänen in den USA – es ist ein globaler Trend und die Frage ist, in wie weit sich die Schweiz dem entziehen kann“, so Thurnherr.

Beide Berater betonten, dass in der Schweiz individuelle Wahlmöglichkeiten nur an Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen von 126.000 Schweizer Franken oder mehr angeboten werden können, was vermutlich rund einem Fünftel der Schweizer Arbeitsbevölkerung entspricht.

Derzeit bieten rund 100 Firmen 1e-Pläne an, die nach dem gesetzlichen Paragraphen, der sie reguliert, benannt sind.

Aber Thurnherr bestätigte, dass „viele Anbieter Lösungen vorbereitet haben und nur auf die endgültige Verordnung der Regierung warten“.

Laut einer Umfrage von PwC unter 100 Firmen hatte 24% davon zuvor noch nicht einmal von 1e-Plänen gehört und weitere 28% wussten nicht, dass es eine gesetzliche Änderung gegeben hat.

Jones erläuterte, dass eine weitere Hürde für die Einführung der Umstand war, dass die „Schweiz eine Tradition von Kollektivität in den Pensionsplänen hat“ – mit nur limitierten oder keinen individuellen Wahlmöglichkeiten. Aber er zeigte überzeugt, dass „sich das ändert“.

Thurnherr hielt fest, dass erwartet werde, dass die risikoarme Strategie als Standardoption für Menschen gewählt wird, die keine eigene Entscheidung treffen wollen.

Und obwohl Pensionskassen-Mitglieder teilweise monatlich die Investmentstrategie in den 1e-Plänen ändern können, lässt die „zugegebenermaßen kleine Datenmenge in der Schweiz vermuten, dass die große Mehrheit gar nicht oder nur einmal von ihrer Wahlmöglichkeit Gebrauch machen wird“, erläuterte Thurnherr.

Er fügte hinzu, dass dies für einige Menschen Sinn mache, weil gerade Höherverdiener oft andere, vielleicht risikoreichere Investmentstrategien außerhalb ihrer Pensionskasse haben und deshalb in ihrer Altersvorsorge weniger Risiko nehmen wollen.

Eines der großen Unternehmen, die 1e-Pläne jetzt einführen wollen, ist die Credit Suisse. Hier ist als Starttermin 2018 anvisiert.