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Soka-Bau: Glücklich über jüngsten EbAV II-Entwurf – aber verwirrt über „interne Kontrollfunktion“

Die deutsche bAV-Branche und die BaFin zeigten sich auf der aba-Herbsttagung auch besorgt, dass der HBS-Ansatz „durch die Hintertür“ doch eingeführt werden könnte.

Die Änderungen, welche die italienische Ratspräsidentschaft am Entwurf zur EbAV II-Richtlinie vorgenommen hat wird zu „deutliche niedrigeren Implementierungs- und Folgekosten führen als der ursprüngliche Vorschlag der EU-Kommission“, sagte Peter Gramke, Leiter Internal Audit bei der Soka-Bau, auf der diesjährigen Herbsttagung der aba in Köln.

Einer der Gründe ist, dass der neue Entwurf keine delegierten Rechtsakte mehr beinhaltet, die die IORP II mit anderen Regulatorien verlinkt, was „die Belastung deutlich verringert – auch hinsichtlich der Kosten“, so Gramke, einer der Europa-Experten bei der aba.

Insgesamt sieht er jetzt weniger Aufwand – das aufsichtsrechtliche Reporting betreffend – als noch vor einem Jahr, als dieses Kapitel viel enger mit Solvency II verknüpft war.

Sollte die Richtlinie in ihrer derzeitigen Form umgesetzt werden, dann sieht Gramke „zumindest bei den Kosten eine eingeschränkte Belastung“.

Er fügte hinzu, dass vor allem die Informationspflichten deutlich beschnitten worden seien und erläuterte, dass die Kommission diese „deutlich unterschätzt“ habe.

Aber Gramke betonte, dass auch unter dem neuen Vorschlag größere Vorsorgeeinrichtungen einen Kostenanstieg zu verzeichnen haben werden, wegen der höheren Fixkosten.

Gramke dankte den Italienern auch dafür, dass sie die Beschreibung von Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge (EbAV) in der IORP II geändert haben. Sie werden jetzt nicht mehr als Finanzdienstleister bezeichnet, sondern als „Vorsorgeeinrichtungen mit einem sozialen Zweck, die am Kapitalmarkt aktiv sind“.

„Das ist eine wichtige Änderung, welche die Aufsicht auf mittlere Sicht verändern wird“, ist er überzeugt.

Aber Gramke ist „nicht sicher“, warum die Italiener ein Element wieder in die EbAV II eingeführt haben, das ähnlich der Compliance in Solvency II ist.

„Es ist ein künstliches Bindeglied, zerrieben zwischen dem internen Kontrollsystem und der Revision, es ist also ein Compliance-Element – warum nennt man es dann nicht so?“, fragte Gramke.

Eine weitere Befürchtung, die bei der aba-Tagung erwähnt wurde, ist, dass das Kapitel zur „rentenbezogenen Risikobewertung“ zu eng an den ORSA-Bestimmungen in Solvency II angelehnt ist.

Dietmar Keller, Referatsleiter bei der BaFin, hielt fest, dass die Anforderungen sowohl den Finanzierungsbedarf als auch die Nachschusspflicht des Arbeitgebers berechnen zu können, eigentlich auf eine „Einführung des Holistic Balance Sheet (HBs) durch die Hintertür“ hinausläuft.

Er zeigte sich auch überzeugt, dass die EIOPA „weiter am HBS“ arbeiten und es wieder auf den Tisch bringen werde, spätestens nach der fünfjährigen Amtszeit des derzeitigen EU-Kommissars.