Michel Barnier, EU-Kommissar für den Binnenmarkt und Dienstleistungen, bestätigte, dass die erste Säule von Solvency II – zumindest zunächst – nicht Teil der überarbeiteten EbAV-Richtlinie sein wird.
„Das ist ein guter Tag für die betriebliche Altersversorgung in Europa und für die Sozialpartnerschaft in der deutschen Altersversorgung", kommentierte der aba-Vorsitzende Heribert Karch die Nachricht.
VFPK-Vorstand Helmut Aden „begrüßte“ die Ankündigung ebenfalls: „Das ist eine gute Nachricht für Arbeitnehmer und Beitragszahler, die auch weiterhin auf die zweite Säule der Altersvorsorge setzen können. Es ist aber auch eine gute Nachricht für die kapitalgedeckte Altersvorsorge insgesamt.“
Karch stellte weiterhin fest: „Die Einsicht der Kommission kam spät, aber sie kam.“ Es sei klar, dass die Regeln von Solvency II zur Kapitalausstattung „großen Schaden in der bav-Landschaft angerichtet hätten“.
Die BVV-Pensionskasse hielt in einem Statement fest, dass dies „eine folgerichtige und sehr wichtige Entscheidung“ gewesen sei, bedauerte aber, dass sie lediglich „zunächst“ erfolgt sei.
Gemeinsam müsse man „weiter wachsam sein“. „Aufgeschoben ist noch nicht vollständig aufgehoben", warnte Karch.
Hermann Aukamp, Leiter der Abteilung Immobilien beim Versorgungswerk NAEV, zeigte sich nach der Entscheidung optimistischer: „Damit steht zu erwarten, dass auch zukünftig Ausnahmen möglich sind, wenn sie in der Sache begründet sind.“
„Eine anders lautende Entscheidung hätte die in Deutschland erfolgreiche und etablierte betriebliche Altersversorgung in ihrer Existenz gefährdet“, hielt ein BVV-Sprecher fest.
Karch warnte vor zu großer Euphorie: „Die vorgeschlagene Finanztransaktionssteuer und die derzeit ebenfalls geplanten praxisfernen EU-Standards für Betriebsrenten beinhalten erhebliche Fehlanreize, auch sie gilt es zu verhindern."
Außerdem forderte er „weitere Arbeiten an den Säulen zwei und drei von Solvency II, um die Belastungen für Pensionskassen und Pensionsfonds in Grenzen zu halten.“
Christian Böhm, Vorstandsmitglied bei Pensions Europe, begrüßte die Entscheidung der Kommission ebenfalls, da „die Auswirkungen nicht abschätzbar waren und aufgrund der Heterogenität der betrieblichen Altersvorsorgesystem in Europa auch nach Land sehr unterschiedlich ausgefallen“ wären.