„Persönlich sage ich, dass Versorgungseinrichtungen darüber nachdenken sollten ihr Risikomanagement zu verbessern – entweder tun sie das oder sie warten darauf, dass die Regulatoren und Politiker ihnen mehr Grund zur Kritik geben, insbesondere mit detaillierten neuen Regeln in einer überarbeiteten IORP-Richtlinie“, so Patel gegenüber IPE.
Er deutete auch an, dass seiner Einschätzung nach ein verstärktes Risikomanagement der Versorgungseinrichtungen, wenn es vor einigen Jahren angegangen worden wäre, vielleicht die Haltung der EU gegenüber Solvency II geändert hätte.
Gemeinsam mit Malcom Kemp, ebenfalls Aktuar und Mitglied der Groupe Consultatif, hat er eine Arbeit über den Einsatz eines gesamtheitlichen „Entity Risk Management“ (ERM) bei Versorgungseinrichtungen verfasst.
„Wir haben herausgefunden, dass der derzeitige Ansatz, der bei ALM verwendet wird, zu sehr auf das Investment fokussiert und neu ausgerichtet werden könnte, so dass er mehr ERM-Prinzipien enthält, ähnlich jenen, die bei Banken und Versicherungen angewandt werden“, erläuterte Patel.
Er fügte hinzu, dass „strengere Governance Praktiken in Versorgungseinrichtungen und Unternehmen“ von Vorteil wären.
„Für viele Firmen, die bereits eine Art von ERM implementiert haben, könnte ein erster Schritt sein, die Governance und das Risikomanagement auch auf den Pensionsplan anzuwenden“, so die Autoren der Studie.
Er betonte auch, dass die Vorsorgeeinrichtungen die Solvency II-Richtlinien trotz aller Unterschiede zwischen Versicherern und Versorgungswerken nicht völlig verwerfen sollten. Es gelte vielmehr, diese genau zu analysieren und nützliche Passagen herauszunehmen.
So sollten sich zum Beispiel Vorsorgeeinrichtungen, auch wenn sie nicht versicherungsförmig organisiert und beaufsichtigt werden, darüber im klaren sein, dass sie im Falle einer Schließung der Einrichtung womöglich zumindest Teile des Pensionsvermögens und der Pensionsverpflichtungen an einen Versicherer auslagern müssen.
Außerdem käme es in Europa derzeit immer mehr zu einer Annäherung der Regulierungen von Versicherern und Versorgungseinrichtungen, womit eine gründliche Beschäftigung mit Solvency II eine Vorbereitung auf zukünftige Entwicklungen sei.