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Swisscanto: Ein Viertel aller Schweizer Pensionskassen sanierungsbedürftig

Bei etwa 25% aller von der Schweizer Beraterfirma untersuchten Pensionskassen ist der Deckungsgrad durch die Finanzkrise unter 90% gefallen.

Im Durchschnitt lag der Deckungsgrad der Schweizer Vorsorgeeinrichtungen (VE) bei 94,4%, um 17,6 Prozentpunkte niedriger als 12 Monate zuvor, stellte Swisscanto im jüngsten Pensionskassenmonitor fest für den 153 Einrichtungen relevante Daten geliefert haben. „Während Ende 2007 lediglich 10% aller VE eine Unterdeckung angaben, sind es gemäß Berechnungen des Swisscanto Pensionskassenmonitors Ende 2008 rund 76%.“

Bei den privat-rechtlichen Pensionskassen fiel der Deckungsgrad um 18,1 Prozentpunkte auf 96,6% und bei öffentlich-rechtlichen um 14 Prozentpunkte auf 84,7%. Unter den öffentlich-rechtlichen Kassen sind nunmehr knapp 97% in Unterdeckung. Swisscanto kam bei den Berechnungen auf eine ähnliche Durchschnittsrendite für alle Kassen (-12%) wie Credit Suisse (-13%).

Das Beratungsunternehmen stellte außerdem fest, dass die Pensionskassen nun „mehrheitlich über keine Wertschwankungsreserven mehr verfügen“. „Nur 4% aller VE haben die Wertschwankungsreserve ausreichend geöffnet. Die anlagetechnische Risikofähigkeit der meisten Kassen ist per Ende 2008 entsprechend eingeschränkt,“ erläutert Swisscanto.

Swisscanto rät bei einer Unterdeckung von weniger als 90% auf jeden Fall Sanierungsmaßnahmen einzuleiten. Möglich sind etwa die Durchführung einer so genannten „Nullrunde“, bei welcher auf die gesetzlich vorgeschriebene Mindestverzinsung (BVG-Zins) verzichtet und lediglich für den obligatorischen Teil der Zins gutgeschrieben wird.

Des weiteren bieten sich laut Swisscanto an: Einführung von Sanierungsbeiträgen, Reduktion des Zinssatzes für aktiv Versicherte, Einlagen des Arbeitgebers, Garantiestellung eines Wohlfahrtsfonds, Sistierung von Vorbezügen für die Finanzierung von Wohneigentum, Äufnung einer Arbeitgeber-Beitragsreserve mit Verwendungsverzicht und Reduktion von Vorsorgeleistungen. Die Einbeziehung von Rentnern ist in der Schweiz nur in Ausnahmefällen und unter strikten Bedingungen möglich.