Der Finanzminister des Bundeslandes, Wolfgang Voß, stellte in einer Pressemitteilung fest, dass die Regierung beschlossen habe, die Zahlungen heuer auszusetzen, da für die Zuführung ein Kredit aufgenommen werden hätte müssen.
„Die Voraussetzung für die Schaffung von Rücklagen ist ein konsolidierter Haushalt. Man legt doch kein Sparbuch an, wenn man offene Rechnungen nicht begleichen kann“, so der Minister.
Außerdem hielt er fest, dass der Fonds „keine kapitalgedeckte Pensionskasse, sondern eine Haushaltsvorsorge – sprich ein Sparbuch“ sei, um „um künftige Haushaltsbelastungen bei den Versorgungen der Beamtinnen und Beamten abzumildern“.
Voß betonte weiters, dass die Aussetzung nicht zu Pensionskürzungen oder sonstigen Verlusten für Beamte führen werde und dass die Maßnahme vorübergehend sei.
Das Land hatte seit der Gründung des Fonds 1999 immer wieder Teile der generierten Überschüsse aus dem Haushalt eingezahlt.
2008 etwa waren es 85 Mio. Euro und 2009 weitere 80 Mio. Euro, was einem Viertel des in diesem Jahr ausgewiesenen Überschusses war.
Insgesamt ist der Fonds mittlerweile auf knapp 2 Mrd. Euro angewachsen.
Thüringen ist mittlerweile das zweite Bundesland, das die Zahlungen an den Versorgungsfonds für Beamte aussetzt, nachdem bereits Bayern für 2011 und 2012 eine ähnliche Maßnahme angekündigt hat.
Klaus Stürmer, Geschäftsführer der AKA (Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung), hält solche Entscheidungen für „problematisch“, weil Altersvorsorge auf Vertrauen in ein System beruhe.
„Ökonomisch mag es Sinn machen, sich aus diesen Fonds in Notsituationen Geld zu leihen statt einen Kredit aufzunehmen, der wahrscheinlich teurer ist, aber die Frage ist, ob es das richtige Signal sendet“, so Stürmer.
Die Oppositionsparteien in Thüringen sprachen in Zusammenhang mit dem Vorschlag die Zahlungen auszusetzen sogar von einem „offenen Rechtsbruch“, als diese Möglichkeit im vergangenen Herbst angedacht wurde.
Auch in Bayern hatten die Oppositionsparteien die Entscheidung der Regierung kritisiert.
Andere Bundesländer müssen ebenfalls Kritik an ihren Versorgungsfonds hinnehmen und die Debatten werden durch das „Superwahljahr“ in Deutschland noch mehr angeheizt.
In einer Studie hatte der Rentenexperte Prof. Bernd Raffelhüschen von der Universität in Freiburg vor kurzem die Schaffung des Versorgungsfonds in Rheinland-Pfalz als „lobenswert“ bezeichnet - aber nicht viel mehr als das.