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Towers Watson: Garantien „schnüren Pensionskassen den Hals zu“

Towers Watson argumentierte auf dem Pensionskassentag in Frankfurt, dass die Auszahlungen ohne Garantien höher liegen würden.

Der durchschnittliche Rechnungszins in deutschen Pensionskassen liege noch immer über 3,5%. obwohl sich die Anleihenrenditen über die vergangenen Jahre verringert haben, sagte Udo Mangold, Senior Consultant bei Towers Watson Deutschland, beim Pensionskassentag der Beraterfirma in Frankfurt.

Dies bedeutet, dass die Pensionskassen die Erreichung dieses Rechnungszinses mit der Veranlagung garantieren müssen. Diese Garantiezusagen „schnüren ihnen den Hals zu“ und verringern in Wahrheit die Auszahlungen, so Mangold. „Zu hohe Garantien stellen den dauerhaften Bestand einer Pensionskasse in Frage.“

Geht es nach dem Berater, so würde die Absenkung des Rechnungszinses auf 0% oder 1% den Pensionskassen deutlich mehr Freiheit in der Kapitalanlage bringen und damit höhere Erträge, was langfristig insbesondere den Mitgliedern nütze.

Vor ein paar Monaten hatte Rainer Jakubowski, Geschäftsführer der mit 25 Mrd. Euro AuM größten deutschen Pensionskasse, der BVV, betont, dass die Einschränkungen bei den Investments zu Aktienquoten führen, die er „sachlich für falsch“ halte.

Beim Pensionskassentag von Towers Watson bestätigte Marco Herrmann, Leiter Strategie, Recht und Kommunikation bei der BVV, dass seine Pensionskasse bereits dabei ist, den durchschnittlichen Rechnungszins zu senken – auch im Bestand.

Laut Mangold bleibt der durchschnittliche Rechnungszins in Pensionskassen, die nur bei Neuverträgen einen niedrigeren Rechnungszins anwenden, noch sehr lange hoch.

„Solche Umstellungen, bei denen der Rechnungszins auch im Bestand abgesenkt wird, wurden bereits durchgeführt und auch von der BaFin genehmigt“, bestätigte Mangold.

Der Berater erwähnte, dass ein weiteres Problem darin bestünde, dass die Garantien basierend auf der Annahme abgegeben werden, dass Neueintritte kontinuierlich über die nächsten 45 Jahre in die Pensionskasse einzahlen werden, was nicht immer der Fall ist.

Er rief Pensionskassen auf, bei Vertragsabschluss keine lebenslange Rente zu garantieren, sondern eine Kapitalauszahlung bei Rentenantritt. „Anbieter können später noch immer eine Verrentung anbieten“, so Mangold. Um die verwalteten Vermögen in Pensionskassen zu erhöhen, sollte die Übertragung eines höheren Prozentsatzes des Gehaltes erlaubt werden.

Die Bundesregierung argumentiert dazu, dass viele Arbeitnehmer noch nicht einmal die bisherige gesetzliche Grenze von 4% erreicht hätten.

Aber Herrmann hielt dem entgegen, dass dies in seiner Pensionskasse für Mitarbeiter der Finanzbranche nicht zutreffe und in Wahrheit eine Grenze von 8% bis 10% notwendig wäre, um den Versicherten ihren gewohnten Lebensstandard in der Rente zu garantieren.

Die BVV versucht nun, mehr Mitglieder dazu zu bringen, im Zuge der Entgeltumwandlung selbst in die Pensionskasse zuzuzahlen.

Außerdem wird die Pensionskasse ihren Kundenstock erweitern, indem sie innerhalb der Statuten in den „grauen Bereich“ geht und Regionalbanken, Genossenschaftsbanken und Volksbanken, sowie Krankenkassen als Kunden gewinnen will.