Das ist eines der Ergebnisse des Survey „Governance von Kapitalanlagen“, das die Beraterfirma Complementa gemeinsam mit dem Bayerischen Finanz Zentrum (BFZ) durchgeführt hat.
Zwischen Juli und November 2008 wurden dafür 38 institutionelle Kapitalanleger in Deutschland, darunter Corporates, Stiftungen, Pensionskassen, Pensionsfonds, CTAs, Berufsständische Versorgungswerke und Versicherungen zu ihren Governance-Ansätzen befragt.
„Auf der Basis der Survey-Ergebnisse sollen zukünftig Governance-Grundsätze hinsichtlich Methode, Struktur und Mechanismen entwickelt werden, die als Leitbild für institutionelle Investitionen in Deutschland dienen“, so die Autoren der Studie.
Auf Basis der Jahresabschlüsse 2007 wurde festgestellt, dass jene Institutionen mit mehr als 50% selbst gemanagten Investments im Durchschnitt eine Performance von 5,15% erzielten, jene mit mehr Fremdmanagement 3,95%.
Ein Performance-Unterschied wurde auch nach der Häufigkeit der Sitzungen im Anlageausschuss festgestellt. Zwar schnitten jene mit einem monatlichen Rhythmus um 0.5% besser ab als jene mit einem wöchentlichen, aber solche Einrichtungen, die nur einmal im Quartal eine Sitzung einberufen, waren um 1.9% schlechter.
Als eine große Herausforderung im Bereich Governance für die Zeit nach der Krise nannten 47% der Befragten – hier insbesondere Pensionskassen und Versicherungen – das Finden von neuen Renditequellen. Ähnlich wichtig ist den Anlegern die Schaffung eines ganzheitlichen Risikomanagements und die Entwicklung von dafür notwendigen „Werkzeugen“.
Hier sehen die Institutionen Verbesserungspotential vor allem in ihrer internen Organisation „in den Bereichen der Strukturierung der Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung sowie in der Prozess- resp. Entscheidungsdokumentation“.
Einen möglichen Interessenkonflikt orten hier die Autoren der Studie im Bereich der Auswahl von Drittanbietern, in welchen oftmals die später für das Controlling Verantwortlichen bereits miteinbezogen sind. „Fraglich ist in diesem Zusammenhang, ob damit dem Prinzip der Funktionentrennung im Hinblick auf Entscheid und Kontrolle ausreichend Rechnung getragen werden kann. Dies insbesondere dann, wenn die spätere Kontrollinstanz bereits bei der Auswahl des später zu kontrollierenden mitwirkt.“
Weniger Priorität haben die Kosten der Kapitalveranlagung oder die Erhöhung der Transparenz der Investitionen, denn mit letzterer sind 85% der Befragten bereits zufrieden.