Foundation | Welcome

Menu


Update nach BRSG: BVV wird reine Beitragszusage ab 2018 anbieten

Der BVV, der derzeit rund 26,6 Mrd. Euro an Vorsorgegeldern für Banken und Finanzdienstleister verwaltet, bestätigte, dass ab 2018 das „Versorgungsangebot um die reine Beitragszusage erweitert“ wird. Die Ankündigung kam kurz nachdem der Bundesrat das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) verabschiedet hatte.

Der BVV hielt fest, dass er auf die neuen rechtlichen Bedingungen „vorbereitet“ sei.

„Der Gesetzgeber stellt mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz die sozialpartnerschaftlich organisierten Versorgungseinrichtungen wie den BVV ins Zentrum der bAV“, so Vorstandsmitglied Helmut Aden.

Vor der Abstimmung im Bundesrat hatte Manfred Lucha, Minister in Baden-Württemberg in einer Rede das Gesetz unterstützt, aber festgehalten, dass es nicht weit genug gehe:

„Das neue Sozialpartnermodell sollte seine Chance bekommen. Bezweifelt werden kann, ob dieses Gesetz ausreicht, um auch nicht tarifgebundene Unternehmen zu erreichen. Sollte sich herausstellen, dass bei der Umsetzung des Gesetzes keine akzeptablen Ergebnisse erzielt werden, sind wir wieder gefordert nachzusteuern.“

Diese weiteren Änderungen könnten seiner Ansicht nach „niedrigere Hürden bei der Allgemeinverbindlichkeit von tarifvertraglichen Vereinbarungen“ umfassen.

Aber er forderte auch: „Keine Denkverbote in Richtung Angebotsobligatorium.“

In einer ersten Reaktion auf die Beschlussfassung des Gesetzes, das nunmehr wie geplant per 2018 in Kraft treten kann, gab Reiner Schwinger, Nordeuropa-Chef bei Willis Towers Watson, zu bedenken, dass die tatsächliche Umsetzung noch auf sich warten lassen könnte:

„Die ersten Tarifverträge zu reinen Beitragszusagen werden wir vermutlich frühestens in einem Jahr sehen.“

Kurzfristig könnte das Pendel seiner Ansicht nach, in die andere Richtung ausschlagen:

„Vermutlich werden Unternehmen, die auf eine bAV mit Garantien setzen, in den nächsten Monaten genau schauen, welche Regelungen sie auf Basis des aktuellen Produktangebots noch umsetzen wollen, bevor das BRSG in Kraft tritt. Das könnte zu einem kurzfristigen Run auf Garantieprodukte führen.“

In einer Umfrage unter deutschen Pensionskassen hatte Willis Towers Watson nur verhaltenes Interesse für Produkte ohne Garantie festgestellt:

43% der befragten 23 Anbieter gaben an, Produkte ohne Garantie abzulehnen. Nur ein Viertel sieht die neue Chance der reinen Beitragszusage als Chance für ihren Geschäftsbereich.

Das neue Gesetz „holt die Unternehmen, die bereits eine bAV anbieten, noch nicht so recht ab“, so Schwinger.

Viel mehr Sorgen bereitet den Pensionskassen die Entwicklung beim nationalen und europäischen Aufsichtsrecht, sowie das Niedrigzinsumfeld.