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Verband der Firmenpensionskassen fürchtet Umleitung von Pensionsmitteln

Die Pläne der deutschen Bundesregierung, die Mitarbeiterbeteiligung steuerlich zu begünstigen, könnte Mittel von der betrieblichen Altersvorsorge abziehen. Das befürchtet der Verband der Firmenpensionskassen (VFPK).

„Der Gesetzentwurf kommt einer Kannibalisierung der Altersversorgung gleich. Werden Mitarbeiterbeteiligungen im Gegensatz zur betrieblichen Altersversorgung steuer- und sozialabgabenfrei gestellt, wird es kein Mehr an Vorsorge geben, sondern nur eine Umschichtung“, argumentiert Peter Hadasch, Vorsitzender des VFPK.

Der Verband betonte, dass er die „weitere Förderung der Kapitalbildung für Arbeitnehmer im Grundsatz“ begrüße, allerdings solle angesichts der demographischen Situation die Altersvorsorge im Vordergrund stehen.

Deshalb verlangt der VFPK, dass die „Mittel für die steuerfreie Überlassung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen in Höhe von 360 Euro pro Kalenderjahr auch im Rahmen der bestehenden betrieblichen Altersversorgung“ zugelassen werden sollten. „Hierfür sollte der bereits geförderte Rahmen von 4% der Beitragsbemessungsgrenze (derzeit 2.640 Euro jährlich) erweitert werden.“

Außerdem sollte auch die Sozialabgabenregelung gleichgeschaltet werden: „Daher dürfen in der betrieblichen Altersversorgung und insbesondere bei betrieblichen Pensionskassen in der Leistungsphase keine Pflichten zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR) für Leistungsteile entstehen, die bereits in der Ansparphase sozialabgabenpflichtig waren.“