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Versorgungswerke bauen Risikomanagement weiter aus

Gesetzlich vorgeschrieben wurde es ihnen nicht, aber dennoch haben sich viele Versorgungswerke für den öffentlichen Dienst entschlossen, ihr Risikomanagement weiter auszubauen.

„Die MaRisk Verordnung ist nicht auf die zweite Säule öffentlicher Dienst anwendbar, aber die Kassen haben sich selbst verpflichtet,“ erläutert Hagen Hügelschäffer von der Arbeitsgemeinschaft Kommunale und Kirchliche Altersversorgung (AKA), der auch Generalsekretär der European Association of Public Sector Pension Institutions (EAPSPI) ist.

Die MaRisk Verordnung, zu der die Bafin im Januar ein Rundschreiben ausschickte, enthält Vorschriften über den Einsatz von Risikostrategien und deren Überprüfung, die Schaffung von Risikomanagement-Abteilungen und weiteren Reglementarien zum Aufbau eines professionellen Risikomanagements.

Durch diesen Gesetzesvorstoß angestupst werde nun auch in der zweiten Säule im öffentlichen Dienst „mehr Wert auf Risikomanagement gelegt“, so Hügelschäffer. Dabei werde jedoch nicht ein System über alle Kassen gelegt sondern größenspezifisch je nach Kasse jene Teile der Verordnung angewendet, die realistisch umsetzbar sind.

Er betont dabei, dass die Bandbreite in der Größe der Versorgungswerke von einer VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) mit 1,8 Mio. Mitgliedern bis zu solchen Kassen mit nur 20.000 Mitgliedern und entsprechend weniger Angestellten reicht.

„Das Risikomanagement wird in einigen Kassen intern aufgebaut und vor allem bei größeren Kassen wird hierfür der Personalstand verstärkt“, erläutert Hügelschäffer. „Kleinere Einrichtungen sorgen dafür, dass die Geschäftsprozesse so sind, dass sie modernen Risikomanagement-Anforderungen entsprechen.“

Laut Hügelschäffer bedeutet der neue Fokus auf Risikomanagement aber nicht unbedingt eine Veränderung der Veranlagungsstrategie denn deutsche Kassen seien generell schon konservativ und mit einem geringeren Aktienanteil veranlagt. „Letztes Jahr und eigentlich schon 2007 gab es einen Trend weg von Aktien, aber sonst gibt es nicht unbedingt einen Trendwechsel bei Vermögensveranlagungen.“