Anders als der ursprüngliche Referentenentwurf sieht die neue Fassung des Gesetzes nämlich Änderungen bei der Berechnung des Rechnungszinses vor mit dem künftig zu erwartende Pensionsverpflichtungen auf den heutigen Tag diskontiert werden. Die Referenzzinsen zur Berechnung sollen sich nicht wie auch in der internationalen Rechnungslegung IFRS üblich an AA-Anleihen sondern an Zinsswaps orientieren.
"Diese Referenz ist jedoch der Höhe nach eher mit AAA-Anleihen zu vergleichen und führt zu einem wesentlich niedrigeren Zinssatz,“ gibt Watson Wyatt Heissmann zu bedenken. Die Regierung begründet diese Änderung damit, dass eine Zinsstrukturkurve anhand von Zinsswaps einfacher zu ermitteln wäre, als auf der Basis von AA-Anleihen, da bei Zinsswaps die Datenlage eindeutiger sei. Doch Watson Wyatt Heissmann fürchtet die Auswirkungen dieses Ansatzes auf die Wirtschaft.
Zur Zeit beträgt der Unterschied zwischen einem nach der Zinsswapkurve und einem nach AA-Anleihen ermittelten Rechnungszins 150 Basispunkte. Historisch gesehen kann er auf etwa 40 bis 60 Basispunkte beziffert werden. „Unterstellt man eine langfristige Differenz von 50 Basispunkten beträgt die bilanzielle Mehrbelastung in deutschen Einzelabschlüssen und für nach deutschem Handelsrecht bilanzierende multinationale, nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen derzeit etwa 30 bis 50 Milliarden Euro“, schätzt Alfred-E. Gohdes, Aktuar und Geschäftsführer der Unternehmensberatung.
Gohdes gibt außerdem zu bedenken, dass die Verwendung von AA-Anleihen als Orientierung für die Berechnung des Rechnungszinses sowohl in Deutschland schon seit Jahrzehnten allgemein anerkannt ist und auch international weit verbreitet ist. Erst kürzlich ist ein Vorstoß des britischen Accounting Standard Boards (ASB) risikolose Anleihen zur Berechnung des Rechnungszinses (discount rate) heranzuziehen aus den selben Gründen auf heftige Kritik von den Pensionskassen gestoßen.
Watson Wyatt Heissmann appelliert an das Finanzministerium, diesen Passus noch einmal zu überdenken. Ein Zeitplan für die Verabschiedung des BilMoG liegt noch nicht vor, aber laut Gohdes könnte das fertige Gesetz bereits bis April vorliegen.