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Weitere Schweizer Pensionskasse mit drastischen Kürzungen

Ab 2018 wird die Pensionskasse des Kantons Basel-Landschaft (BLPK), der im Süden an die Stadt Basel grenzt, seine Rentenversprechen für zukünftige Rentner drastisch senken.

Basel

Zunächst wird die BLPK, die derzeit rund 27 Mrd. Schweizer Franken (rund 25 Mrd. Euro) verwaltet, den „technischen Zinssatz“, der auf das Sparguthaben von aktiven Mitgliedern angewandt wird, von derzeit 3% auf 1,75% ab 2018 senken.

Danach wird der „Umwandlungssatz“, der zur Berechnung der Höhe der Rentenauszahlung herangezogen wird, in vier Schritten zwischen 2019 und 2022 von 5,8% auf 5% gesenkt.

In einer Aussendung erläuterte die Pensionskasse, die Maßnahmen seien notwendig, wegen der „massiv verschlechterten Bedingungen an den Anlagemärkten.

„Als Folge der historisch tiefen Zinsen fließen heute nur noch ungenügende Erträge von den Kapitalmärkten in die Schweizer Pensionskassen. Damit kann das Schweizer Vorsorgesystem auf den Kapitalmarkt als wichtigen dritten ‚Beitragszahler’ nicht mehr im bisherigen Umfang bauen.“

Mit den Anpassungen folgt die BLPK dem Beispiel anderer Schweizer Pensionskassen, die ihre technischen Parameter über die vergangenen Jahre bereits angepasst haben. Darunter auch die BVK mit einer der stärksten Senkungen des Umwandlungssatzes auf unter 5%.

Die Pensionskasse des Kantons Zürich musste daraufhin harte Kritik von diversen Mitgliedern einstecken und einige Unternehmen sowie Behörden haben den Anbieter gewechselt.

Während die durchschnittliche Kürzung zukünftiger Rentenversprechen bei der BVK rund 8% betrug, ist jene bei der BLPK mit 14% noch deutlicher.

Die BLPK hielt fest, dass die Einschnitte „schmerzhaft sind“.

„Die beiden Maßnahmen sind aber unumgänglich, um die finanzielle Stabilität der Kasse auch in Zukunft sicherzustellen.”

Jedes der rund 60 angeschlossenen Versorgungswerke der BLPK muss sich jetzt entscheiden, ob es die Kürzungen annimmt oder die Pensionskasse verlässt.

Eine dritte Möglichkeit ist, höhere Sätze anzubieten. Diese müssen dann aber durch höhere Beiträge finanziert werden.

Die Änderungen betreffen nur zukünftige Rentner, weil bereits gegebene Rentenversprechen nach Schweizer Recht unantastbar sind.

Im Jahr 2014 war die BLPK von ihren Mitgliedern bereits heftig kritisiert worden, weil diese gemeinsam mit dem Kanton eine Deckungslücke von rund 2,2 Mrd. Schweizer Franken schließen mussten.