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WTW: BRSG wird zu Anstieg der Pensionsvermögen führen

Willis Towers Watson berechnet einen besseren Deckungsgrad, legt den Unternehmen aber die Überprüfung der Pensionspläne nahe.

 

Ein Anstieg des Rechnungszinses in der ersten Jahreshälfte hat den Ausfinanzierungsgrad in den Pensionsplänen der DAX-Unternehmen verbessert.

Der Rechnungszins, der von den DAX-Unternehmen zur Berechnung ihrer Pensionsverpflichtungen herangezogen wird, ist seit Jahresbeginn um 24 Basispunkte angestiegen.

Dadurch fielen die Verpflichtungen und der durchschnittliche Ausfinanzierungsgrad stieg von 63% auf 65,9%.

Über den gleichen Zeitraum stieg das Vermögen in den Pensionsplänen nur knapp um 0,3% auf 251 Mrd. Euro.

Das sind die Hauptaussagen aus der jüngsten Studie „German Pension Finance Watch“ von Willis Towers Watson über die ersten sechs Monate 2017.

Aber ab 2019 werden die Unternehmen auch tatsächlich mehr Geld in die Pensionspläne einzahlen, die als „Brutto-Entgeltumwandlung“ aufgesetzt wurden, also solche, in die bislang nur der Arbeitnehmer einzahlt.

Derzeit müssen Arbeitgeber ein Vehikel für eine Entgeltumwandlung zur Verfügung stellen, wenn sie von ihren Mitarbeitern darum gebeten werden.

Unter dem „Betriebsrentenstärkungsgesetz“ (BRSG) müssen Arbeitgeber dann ebenfalls Beiträge in diese Pläne zahlen.

Diese neue Bestimmung wurde eingeführt, um zu verhindern, dass Arbeitgeber durch Entgeltumwandlung Lohnnebenkosten und Sozialabgaben sparen.

Für neue Pläne müssen ab 2019 Beiträge von 15% geleistet werden, für bestehende ab 2022.

Das BRSG wurde vor dem Sommer vom Parlament beschlossen und tritt mit dem Jahr 2018 in Kraft.

Ab diesem Zeitpunkt wird es möglich sein, Pensionspläne ohne Garantien aufzusetzen – unter bestimmten Bedingungen: Diese neuen Pensionspläne müssen von den Tarifparteien in den Tarifverträgen festgelegt werden.

„Bei den aktuell niedrigen Zinsen bringt diese neue Möglichkeit Vorteile“, sagt Thomas Jasper, Leiter betriebliche Altersversorgung von Willis Towers Watson in Westeuropa. „Allerdings schränkt sie die Freiheit der Unternehmen ein. Sie müssen sich eng mit den Tarifpartnern abstimmen.“

Das BRSG beinhaltet auch Zuschüsse für die Einbeziehung von Niedrigverdienern in Pensionspläne und für die Einführung einer bAV-Lösung in KMU.

Aktualisierte Variante vom 18.8.2017