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Zürcher Aufsichtsbehörde BVS erwartet Anstieg bei Unterdeckungen nach volatilem Börsenjahr

Die Pensionskassenaufsicht verteidigt den Vorstoß zu mehr Risikoevaluierung in Gemeinschaftseinrichtungen.

Blick auf Zürich

Der Deckungsgrad einiger Pensionskassen in den Kantonen Zürich und Schaffhausen wird nach den Aktienmarktturbulenzen 2018 deutlich geringer ausfallen.

Dazu stellte die BVS, die Aufsichtsbehörde für Vorsorgeeinrichtungen in diesen beiden Schweizer Kantonen, vorläufigen Berechnungen an.

Bei der traditionellen Konferenz der BVS zu Jahresbeginn hielt ihr Direktor Roger Tischhauser fest, dass „eine typische Kasse wegen der Kapitalmarktentwicklungen 2018 einen um vier bis sechs Prozentpunkte niedrigeren Deckungsgrad aufweisen wird“.

Für 2017 hatten die mehr als 750 von der BVS beaufsichtigten Vorsorgeeinrichtungen eine deutliche Verbesserung in ihre Ausfinanzierung vermeldet.

Verglichen mit 2016 ist die Zahl der Pensionskassen in Unterdeckung von zehn auf vier gefallen und diese vier sind relativ kleine Einrichtungen mit einem Gesamtvermögensvolumen von 4 Mrd. Schweizer Franken (rund 3,3 Mrd. Euro).

Insgesamt beaufsichtigt die BVS Kassen mit einem Vermögen von 300 Mrd. Schweizer Franken, was mehr als einem Drittel der gesamten zweiten Säule im Land entspricht.

Für dieses Jahr erwartet Tischhauser, dass zusätzlich „in etwa ein Dutzend oder etwas mehr eine Unterdeckung aufweisen werden“.

Besonders die hohe Volatilität an den Aktienmärkten hat auch den Schweizer institutionellen Investoren im vergangenen Jahr zugesetzt. So wies die größte Pensionskasse, die Publica, eine Negativrendite von -3.2% aus.

Dennoch zeigte sich Tischhauser beeindruckt, wie sich die Vorsorgeeinrichtungen in den vergangenen Jahren entwickelt haben.

Für 2017 konnten 80% aller von der BVS beaufsichtigten Einrichtungen eine volle Ausfinanzierung vermelden. Darüber hinaus haben „50% bereits die notwendigen Reserven wieder aufgefüllt“, die nach der Finanzkrise geleert worden waren, so Tischhauser.

Er erwähnte im Besonderen die öffentlich-rechtlichen Kassen, die „auf sieben Jahre harte Arbeit zurückblicken können“, nachdem sie rechtlich zu eigenständigen Institutionen außerhalb des Einflusses des Kantons gemacht worden waren.

Gemeinschaftseinrichtungen als Systemrisiko
In der derzeit heiß diskutierten Frage nach mehr Risikoevaluierung für Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen, widersprach Tischhauser den Kritikern, die eine Überregulierung in diesem Segment der zweiten Säule befürchten.

Er verteidigte den Vorstoß der Oberaufsichtsbehörde OAK zur Einführung zusätzlicher Regularien, weil es eine „einheitliche Regulierung“ in dem Bereich brauche.

„In diesem systemrelevanten Segment der Sammelstiftungen und Gemeinschaftseinrichtungen muss die finanzielle Stabilität erhöht werden“, so der BVS-Direktor. Dazu brauche es eine „stringente einheitliche Regulierung“.

Er erläuterte, dass durch die Wettbewerbssituation in diesem Teil des Pensionskassenmarktes „teilweise mehr Risiken bei der Vermögensanlage eingegangen werden und auch höhere Leistungsversprechen erfolgen.“