Dr. Hans-Wilhelm Korfmacher, Geschäftsführer der WPV, bestätigte gegenüber IPE: „Wir prüfen das derzeit, aber wir wollen noch warten, bis der Anforderungskatalog überarbeitet wurde, denn es sieht so aus, als würden die Kriterien verschärft werden.“
Er nannte die UNPRI einen „richtigen Ansatz“, es müssten jedoch die Umsetzungserfordernisse geprüft werden, bevor der der WPV-Vorstand eine Entscheidung treffen könne.
„Die UNPRI sind natürlich hauptsächlich aus einem angelsächsischen Blickwinkel heraus aufgesetzt worden, mit einem Fokus auf Aktien, die aber bei deutschen Versorgungswerken mit hohen Anleihenquoten nicht im Vordergrund stehen“, erläuterte Korfmacher.
Er erwartet eine Entscheidung im WPV-Vorstand bis Herbst dieses Jahres.
Bislang ist die Bayerische Versorgungskammer (BVK) die einzige deutsche Vorsorgeeinrichtung, welche die Kriterien unterschrieben hat.
Korfmacher betonte, dass die WPV bereits seit einigen Jahren in Teilen des Portfolios einen Schwerpunkt auf Nachhaltigkeit setzt, unter anderem mit Investitionen in erneuerbare Energien und einem Programm für Studentenkredite.
Das Versorgungswerk beschäftigt sich auch mit den ethischen Fragen einer Investition in landwirtschaftliche Rohstoffe.
Korfmacher erläuterte, dass es unter Umständen Sinn mache, mit einem etwas weniger engen Anforderungskatalog zu starten und diesen dann später enger zu fassen, da es unmöglich sei, alles in einem Schritt zu erreichen.
So könne zum Beispiel der Ausschluss aller Waffen exportierender Länder problematisch sein, weil das auch Deutschland umfassen würde, dessen Ausschluss „unmöglich“ sei.
Er fügte hinzu, dass es wichtig sei, das Bewusstsein für das Thema in der Branche zu erhöhen und sicherzustellen, dass es in die Investmententscheidungen eingebunden werde.
Korfmacher betonte, dass „Nachhaltigkeit ein wichtiges Thema ist, das institutionelle Investoren in ihren Anlageentscheidungen berücksichtigen müssen“.