Foundation | Welcome

Menu


„Für uns als Immobilienbestandshalter sichert die Erhaltung der Biodiversität langfristig die Qualität und Attraktivität unserer Immobilienstandorte“

IPE D.A.CH Chefredakteur Frank Schnattinger sprach mit Irene Trott, Lead Sustainability Management bei der ZBI Zentral Boden Immobilien Gruppe, über das Thema Biodiversität in Verbindung mit dem Immobilienmarkt und wie Anleger in diesem Zusammenhang auf die aktuellen regulatorischen Maßnahmen für die biologische Vielfalt reagieren.

Irene Trott

IPE D.A.CH: Zu Beginn eine ganz offene Frage: Was wollten Sie schon immer mal zum Thema Biodiversität sagen?
Trott: Biodiversität bildet das Fundament unserer Ökosysteme. Jede Maßnahme, die dazu beiträgt, diese Vielfalt zu erhalten und zu fördern, trägt entscheidend zur Sicherung unserer zukünftigen Lebensgrundlagen bei. Für uns als Immobilienbestandshalter sichert die Erhaltung der Biodiversität langfristig die Qualität und Attraktivität unserer Immobilienstandorte. In diesem Zusammenhang gewinnt die Betrachtung der Nutzenstiftung von Ökosystemen zunehmend an Bedeutung – auch im Rahmen der neuen Gesetzgebung. Das Renaturierungsgesetz der Europäischen Union (EU) bildet nun eine gesetzliche Grundlage, die einen übergeordneten Zielrahmen aufzeigt, welcher in konkrete nationale Handlungsimpulse überführt werden muss. Renaturierungsmaßnahmen können zur Steigerung des Immobilienwertes beitragen, indem sie die Umweltqualität und Lebensbedingungen verbessern, was wiederum die Nachfrage und die Mietpreise beeinflussen kann.

IPE D.A.CH: Welche Aspekte der neuen Gesetzgebung werden für den Wandel am wichtigsten sein?
Trott: Im Grundsatz schließt das EU-Renaturierungsgesetz Lücken der bestehenden EU-Naturschutzgesetze und ist somit in seiner Gesamtheit ein wichtiger Schritt, um den Mitgliedsstaaten neue Verbindlichkeiten im Bereich des Umweltschutzes aufzuzeigen. Besondere Bedeutungen haben dabei die flächenspezifischen Ziele und die Notwendigkeit, wissenschaftsbasierte Pläne Umsetzungspläne zu entwickeln. Diese Pläne können als Leitfaden dienen, um Investitionen gezielt auf nachhaltige Projekte zu lenken und so langfristige Umwelt- und Finanzrisiken zu minimieren.

IPE D.A.CH: Wie realistisch sind diese Ziele?
Trott: Die Ziele des EU-Renaturierungsgesetzes sind ambitioniert und spiegeln den dringenden Bedarf für den Schutz vulnerabler Ökosysteme wider. Jedoch ergeben sich Herausforderungen hinsichtlich der Umsetzbarkeit dieser Ziele. Die finanziellen und operativen Aufwände der Implementierung von konkreten Maßnahmen in bestehende Prozessstrukturen können erheblich sein. Darüber hinaus kann die Ungewissheit über die spezifischen Anforderungen und deren Einfluss auf die Profitabilität von Finanzprodukten oder Immobilienfonds zu Unsicherheiten bei Investoren führen. Bereits heute müssen Immobilienbestandshalter die Realisierbarkeit der Ziele im Kontext der langfristigen Anlageplanung prüfen. Hierbei sind Risikobewertungen und die Entwicklung von Strategien zur Integration der neuen Anforderungen in die bestehenden Investitionsmodelle von zentraler Bedeutung. Konkrete Maßnahmen, die für eine erfolgreiche Umsetzung auf nationaler Ebene erforderlich werden, müssen entsprechend klar definiert und mit ausreichenden finanziellen Anreizen unterlegt sein, um die aufkommenden Risiken seitens der Investoren besser steuerbar zu gestalten.

IPE D.A.CH: Welche Herausforderungen bringt das EU-Renaturierungsgesetz für Investoren mit sich?
Trott: Die Einführung des EU-Renaturierungsgesetzes bringt spezifische Herausforderungen für Investoren mit sich, die insbesondere in Bezug auf die Anpassung ihrer Anlagestrategien an die politischen Impulse in Handlungsnot geraten. Investoren könnten sich zukünftig mit Unsicherheiten hinsichtlich des Wertes ihrer Anlagen konfrontiert sehen, wenn diese von den Renaturierungsverpflichtungen direkt oder indirekt betroffen sind. Dabei stehen Themen wie Risikobewertung, Abschätzung zukünftiger Maßnahmen und Finanzierungsfragen im Raum. Gleichzeitig ist die mögliche Volatilität und Unvorhersehbarkeit von Marktreaktionen ein Faktor, der die finanzielle und strategische Planung von Investoren und Unternehmen im Rahmen der Bewältigung von Biodiversitätsbelangen beeinflussen kann. Um dem zu begegnen, ist eine enge Zusammenarbeit mit Umweltwissenschaftlern und Planern notwendig, damit die potenziellen Auswirkungen auf die Immobilien bewertet und geeignete Maßnahmen zur Risikominderung entwickelt werden können.

IPE D.A.CH: Gestatten Sie abschließend einen Blick in die Kristallkugel: Wie werden neue Biodiversitätsgesetze den Immobilienmarkt beeinflussen?
Trott: Es wird sich zeigen, wie Marktakteure auf die kommenden nationalen Anforderungen reagieren. Klar ist, dass der Biodiversität durch die gesetzliche Verankerung neben weiteren ökologischen Themen wie der Energieeffizienz oder der Nutzung erneuerbarer Energieträger eine bedeutendere Rolle in der Abwägung von Investitionsentscheidungen zugewiesen wird. Marktakteure und Investoren werden reagieren und ihre bestehenden Prozesse um neue Betrachtungen erweitern müssen. Das Gesetz hat das Potenzial, das Investitionsfeld „Immobilien“ nebst vielen anderen regulatorischen Rahmenbedingungen umzugestalten, indem es eine nachhaltige Praxis und Compliance gegenüber Biodiversitätsstandards perspektivisch zur Norm machen könnte. Langfristig können solche Maßnahmen dazu beitragen, stabile und nachhaltige Renditen zu erzielen und gleichzeitig positive ökologische und soziale Auswirkungen zu fördern. In der aktuellen Markt- und Wirtschaftslage ist jedoch eine sorgfältige Planung essenziell, um die finanziellen und operativen Herausforderungen zu bewältigen. Inwiefern dieses ambitionierte Ziel tatsächlich Einzug in bestehende Risikomanagement- und Investitionsprozesse erhält, bleibt aufgrund der Aktualität des Themas abzuwarten.

IPE D.A.CH: Besten Dank für diese Einblicke.