„Wertsteigerungen durch Baumaßnahmen oder Renovierungen dürfen bei der Kreditwürdigkeitsprüfung berücksichtigt werden“, das ist eine der Klarstellungen, die das BMF im Dezember zur Wohnimmobilienkreditvergabe in einem „Finanzaufsichtsrechtsergänzungsgesetz“ tätigte.
Außerdem soll ausdrücklich im Gesetz geregelt werden, dass – wie bisher schon – die Regelungen für Verbraucher-Darlehensverträge grundsätzlich nicht auf die sogenannten ‘Immobilienverzehrkredite’ anwendbar sind.
Laut Ministerium werde „dies dazu beitragen, Auslegungsunsicherheiten bei der Kreditvergabe beispielsweise an ältere Menschen zu beheben“.
Doch die DVFA Kommission Immobilien fürchtet, dass der Entwurf eine „gesamtwirtschaftlich kontraproduktive Wirkung entfalten“ könnte. Sie fordert deshalb eine weitere Überarbeitung in Teilbereichen.
Der IVD äußerte ähnliche Bedenken: „Kommt das Gesetz, dann könnte das zu weiteren Einschränkungen bei der Kreditvergabe führen.“
Der Gesetzesentwurf ermächtigt das Bundesjustizministerium gemeinsam mit dem Bundesfinanzministerium eine Verordnung über die Kreditwürdigkeitsprüfung zu erlassen, sollte es zu „Überhitzungen am Immobilienmarkt“ kommen.
Darüber hinaus müssen in der Entscheidung „das Bundesbauministerium sowie der Finanzausschuss des Bundestages und die Spitzenverbände der Kreditwirtschaft beteiligt werden“, erläuterte der IVD.
Dieser will in der weiteren Behandlung des Entwurfs auch die Immobilienverbände in diese Entscheidung mit einbezogen wissen.
Das BMF hatte in einer Stellungnahme zum geänderten Gesetzesentwurf festgehalten: „Es ist nicht ausgeschlossen, dass es in der Zukunft auch in Deutschland zu spekulativen Übertreibungen an den Immobilienmärkten kommt. Für diesen Fall treffen wir Vorsorge.“
Die DVFA-Kommission betonte dazu allerdings, dass „im aktuellen Marktumfeld rein spekulative Projektentwicklungen nicht im größeren Umfang zu beobachten sind”.
Außerdem erläuterten die Experten, dass die „Preisanstiege Folge des durch die EZB geschaffenen Niedrigzinsumfeldes sind und somit eine natürliche Reaktion der Marktteilnehmer mit dem Ziel, eine auskömmliche Verzinsung ihres Vermögens zu erreichen”.
„Risikoadäquate Preisbildung durch den Markt selbst ist der (weiteren) Regulierung vorzuziehen“, betonte die DVFA-Kommission.
Weitere Klarstellungen zur Wohnimmobilienkreditrichtlinie de BMF im Dezember umfassten den Anwendungsbereich: „Der Gesetzesentwurf betrifft nur Kredite für Bau und Erwerb von Immobilien, nicht aber für Umbau und Renovierung. Zudem sind Anschlussfinanzierungen, Kleindarlehen und Maßnahmen für den sozialen Wohnungsbau von den Vorgaben ausgenommen.“
In Regionen mit angespannten Wohnungsmärkten dabei sinkt die Wohneigentumsquote in Deutschland weiter. Das zeigt die Studie „Regionale Aspekte der Wohneigentumsbildung“, die das „Verbändebündnis Wohnperspektive Eigentum“ bestehend aus vier Spitzenverbänden beim Pestel-Institut, Hannover, in Auftrag gegeben hat: „In den kreisfreien Städten bzw. Großstädten zeigt sich aktuell eine Wohneigentumsquote von durchschnittlich nur 27%.“
Die Studienautoren kamen außerdem zu dem Schluss, dass das Bündnis sein im November formuliertes Ziel die deutschlandweite Eigentumsquote bis 2020 von 45% auf 50% „ohne konzentrierte politische Maßnahmen weit verfehlen wird“.