Foundation | Welcome

Menu


DVFA begrüßt Referentenentwurf zur Reform der steuerlich geförderten Altersvorsorge

Die DVFA als Berufsverband der Investment Professionals begrüßt den aktuellen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge. Der Entwurf des Bundesministeriums der Finanzen, für den am 13. November eine Kabinettsbefassung vorgesehen ist, „würde eine deutliche Hinwendung zu renditestarken Anlageformen am Kapitalmarkt bedeuten“.

„Solch ein Gesetz wäre ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der privaten Altersvorsorge. Mit der Verabschiedung dieses Gesetzes würde die Politik ein klares Signal an die Bürger senden, dass Altersvorsorge nur mit den Renditen des Kapitalmarkts auf Dauer erfolgreich funktionieren kann“, fasst Roger Peeters, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der DVFA zusammen.

Der Gesetzesentwurf enthält wichtige Komponenten, damit Vorsorgende besser an den Renditemöglichkeiten des Kapitalmarkts, insbesondere des Aktienmarkts, partizipieren können.

Neben einer angestrebten Vereinfachung der Förderung und einer deutlich erweiterten Variabilität hinsichtlich der Anlagen ist die angestrebte Wahlmöglichkeit, Kapital ohne Garantien anzulegen, eine wesentliche Verbesserung. Garantien kosten und sind deshalb renditemindernd und gerade im Hinblick auf sehr langfristige Anlagen suboptimal.

Diese Garantien sind aus Sicht der DVFA eine der wesentlichen Ursachen, dass eine vergleichsweise niedrige Zahl von Bundesbürgern die bisherigen Förderungen in Anspruch genommen hat.

Die erhöhte Grundzulage für Berufseinsteiger wertet die DVFA positiv:
1. Junge Menschen haben potenziell die höchste Last aus der demografischen Unwucht zu tragen und sollten entsprechend kompensiert werden.
2. Der Zinseszinseffekt sorgt dafür, dass die erhöhte Grundzulage zu Beginn der Ansparphase sich langfristig sehr positiv auswirkt.
3. Der pädagogische Effekt. Ein direkter Vermögensaufbau ist wesentlich visibler und griffiger als ein Anspruch aus einem Umlageverfahren.

Peeters resümiert abschließend: „Die Verabschiedung dieses Gesetzes in der vorgelegten Fassung wäre ein Meilenstein für die Vorsorge in Deutschland. Vorsorge und Partizipation an unternehmerischen Renditen würden endlich zum Standard der Altersvorsorge in Deutschland werden. Gleichwohl wäre es wünschenswert, wenn diesem Schritt perspektivisch noch weitere gesetzliche Maßnahmen folgen. Höhere Freibeträge, und wie eine bereits im Entwurf angedachte Einbeziehung der Selbständigen, sind zu unterstützen. Zusätzlich sollte die private Vorsorge durch eine breitere finanzielle Bildung der Bevölkerung und für Schüler bereits in der Schule erfolgen.“