Die meisten der von WTW befragten Pensionskassen (82%) wählen derzeit noch den sogenannten Explain-Ansatz und verzichten darauf, ausführlich offen zu legen, wie sie ESG-Kriterien in ihren Anlageentscheidungen berücksichtigen. Mehr als die Hälfte (55%) haben sich in den letzten zwölf Monaten mit dem Thema Bestandsübertragung befasst. Zwei Drittel (66%) sehen deutlichen Verbesserungsbedarf bei der praktischen Umsetzung der Ausgliederungsanzeigen-Verordnung. Dies ergab eine Umfrage im Rahmen des Pensionskassentags der Unternehmensberatung WTW.
„Pensionskassen sind ein bedeutender Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung“, sagte Hanne Borst, Leiterin Retirement bei WTW. „Die regulatorischen Anforderungen an die Pensionskassen haben in den letzten Jahren spürbar zugenommen. Hinzukommen ökonomische Faktoren und Strukturveränderungen, die sie vor zusätzliche Herausforderungen stellen.“
ESG-Kriterien: Unternehmen wählen Explain-Ansatz
Mit Blick auf die Berücksichtigung von ESG-Kriterien in Anlageentscheidungen sagte Tim Voetmann, Leiter der Pensionskassenberatung bei WTW: „Es ist nicht überraschend, dass die Mehrheit der Pensionskassen derzeit nicht ausführlich offen legt, wie ESG-Kriterien in die Anlageentscheidungen eingehen. Die EU-konforme Umsetzung des Comply-Ansatzes stellt hohe Anforderungen an Datenverfügbarkeit und Kontrollmechanismen. Deswegen wählen die Pensionskassen aktuell noch den Explain-Ansatz. Mittel- bis langfristig müssen sich die Pensionskassen aber auf detailliertere Offenlegungspflichten einstellen.“
Wachsende Dynamik bei Bestandsübertragungen
Wenn der Bestand einer Pensionskasse absehbar eine gewisse Größe unterschreitet, kann das eine effiziente Abwicklung und gegebenenfalls einen angemessenen Risikoausgleich erschweren. Zudem stellen die steigenden regulatorischen Anforderungen die PKs vor große Herausforderungen. Hinzu kommen vermehrt Nachfolgeproblematiken in Zeiten des Fachkräftemangels. „Aus diesem Grund überprüfen insbesondere mittlere und kleinere Pensionskassen ihre strategische Geschäftsausrichtung und denken in diesem Zusammenhang regelmäßig auch über Bestandsübertragungen nach“, erläuterte Thomas Obenberger, verantwortlich für die rechtliche Beratung von Pensionskassen bei WTW. So haben sich mehr als die Hälfte der befragten Pensionskassen (55%) in den vergangenen zwölf Monaten mit diesem Thema beschäftigt.
Pensionskassen sehen Verbesserungsbedarf bei Ausgliederungsanzeigen-VO
Die neue Ausgliederungsanzeigen-Verordnung regelt, wie Pensionskassen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht anzeigen müssen, wenn sie die für ihre Geschäftstätigkeit erforderlichen Aufgaben nicht selbst erfüllen, sondern an Dienstleister auslagern. Zwei Drittel (66%) der befragten Pensionskassenvertreter sehen bei der praktischen Umsetzung der Verordnung Verbesserungsbedarf. 28% betrachten sie als ungenügend. Nur 7% halten sie für angemessen.
Tim Voetmann erklärte dazu: „Derzeit gibt es große Schwierigkeiten mit der Portallösung zur technischen Umsetzung. Viele Pensionskassen sind unsicher, wie sie bestehende und geplante Ausgliederungen rechtssicher anzeigen können.“