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BVI kritisiert Verlängerung des Lockdowns für Aktionäre

Der deutsche Fondsverband BVI kritisiert die vom Bundestag beschlossene erneute Verlängerung der Corona-Notstandsregeln für Hauptversammlungen und die damit verbundenen Einschränkungen von Aktionärsrechten.

Thomas Richter

„Ohne Debatte und in letzter Minute hat der Bundestag Maßnahmen verlängert, die für den Notfall gedacht waren. Die Politik lässt die Aktionäre weiter im Lockdown“, so Thomas Richter, BVI-Hauptgeschäftsführer.

 

Der Gesetzgeber habe die Eingriffe in die Eigentumsrechte der Aktionäre ohne Nachbesserungen und auf Vorrat bis Sommer des nächsten Jahres verlängert. Dies sei verfassungsrechtlich bedenklich, denn in nahezu allen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bereichen werden schon heute Grundrechtseinschränkungen entschärft oder zurückgenommen.

„Die Aktionäre hat die Politik offensichtlich vergessen“, so Richter. „Der Gesetzgeber hätte sorgfältig abwägen müssen, ob die Eingriffe in die Aktionärsrechte jetzt noch verhältnismäßig sind.“

 

Zum Hintergrund: Der Bundestag hat diese Woche die Verlängerung der Corona-Notstandsgesetzgebung für die Hauptversammlungssaison 2022 beschlossen. Aktiengesellschaften können damit ihre Hauptversammlungen nun noch bis zum 31. August 2022 virtuell abhalten. Dies ist mit teils erheblichen Einschränkungen für Aktionäre, z. B. bei Auskunfts- und Rederechten in der Hauptversammlung verbunden. Die Regelung wurde auf Initiative von CDU/CSU und SPD in das sogenannte „Aufbauhilfegesetz 2021“ aufgenommen.