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PSVaG setzt Beitragssatz für 2021 auf 0,6 Promille fest

Der Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSVaG) in Köln hat am in seiner Sitzung am Dienstag den Beitragssatz für das Jahr 2021 auf 0,6 Promille (Vorjahr 4,2 Promille) festgesetzt. Das ist der niedrigste Beitragssatz seit dem Jahr 2016.

Im Juli dieses Jahres hatte der PSVaG mitgeteilt, dass sich ein Beitragssatz unter dem langjährigen Mittel von 2,8 Promille abzeichnet. Der aktuelle Beitragssatz 2021 wird insbesondere durch die sehr günstige Entwicklung der den PSVaG betreffenden Insolvenzen und damit des Schadenvolumens sowie die erhebliche Auflösung der Rückstellung für Beitragsrückerstattung aus dem Vorjahr positiv beeinflusst.

Der PSVaG geht davon aus, dass sich die entlastenden Effekte, die den außerordentlich niedrigen Beitragssatz in diesem Jahr ermöglichen, im Jahr 2022 nicht erneut in dieser Größenordnung ergeben werden.

Aufgrund des Beitragssatzes von 0,6 Promille und der gemeldeten Gesamt-Beitragsbemessungsgrundlage von 361 Mrd. Euro liegt das Beitragsvolumen der Mitgliedsunternehmen in diesem Jahr bei rd. 217 Mio. Euro (im Vorjahr 1.487 Mio. Euro).

Für die seit 2021 insolvenzsicherungspflichtigen Pensionskassenzusagen beläuft sich der gemäß §30 BetrAVG festgesetzte Beitrag auf 3,0 Promille der jeweils auf diese entfallenden Beitragsbemessungsgrundlagen. In Höhe dieses Beitrages wird eine Dotierung des Ausgleichsfonds für die neu hinzukommenden Pensionskassenzusagen vorgenommen.

Der PSVaG ist die Selbsthilfeeinrichtung der deutschen Wirtschaft zum gesetzlichen Schutz der betrieblichen Altersversorgung bei der Insolvenz eines Arbeitgebers. Der PSVaG hat rd. 98.100 Mitglieder. Rechtsgrundlage hierfür ist das Betriebsrentengesetz. In diesem ist das Umlageverfahren zur Ausfinanzierung der Leistungen des PSVaG vorgeschrieben. Der für die Höhe des jährlichen Beitragssatzes ausschlaggebende Faktor ist die Schadenentwicklung, die maßgeblich durch das Insolvenzgeschehen eines Jahres beeinflusst wird.