Der Referentenentwurf für das neue „Betriebsrentenstärkungsgesetz“ hat viel Lob, aber auch Kritik hervorgerufen.
Am Freitag wurde der offizielle, endgültige Referentenentwurf vom BMAS auf seiner Webseite veröffentlicht (<link http: www.bmas.de shareddocs downloads de thema-rente>DOWNLOAD HIER MÖGLICH).
In einer ersten Reaktion auf die Reformvorschläge „begrüßte“ die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba) die Zielrichtung.
<link http: www.institutional-investment.de content investor-news artikel external-link-new-window external link in new>Wie von IPE vergangene Woche berichtet, unterstützt aba-Vorstand Heribert Karch die Idee, Garantien zu flexibilisieren und die sogenannte Zielrente einzuführen, um das Ertragspotential in der bAV zu erhöhen.
Wo die aba jedoch „dringenden Nachbesserungsbedarf“ sieht, ist der Vorschlag zum EStG § 3 Absatz 63, der die steuerlichen Rahmenbedingungen regelt.
Seit Jahren versuchen die aba und andere Interessensvertreter den steuerlichen Freibetrag für Arbeitgeberbeiträge in die bAV zu erhöhen.
Die neuen Reformpläne sehen vor, dass der steuerliche Förderrahmen von 4% auf 7% angehoben wird, dafür aber der Fixbetrag von 1.800 Euro fällt.
<link http: www.institutional-investment.de content am-reports artikel external-link-new-window external link in new>Rechtsexperte Marco Arteaga, Partner bei DLA Piper, hatte gegenüber IPE vorgerechnet, dass eine solche Anhebung ohne Fixbetrag quasi ein Nullsummenspiel sei.
Für Karch bleibt der 7%-Vorschlag „weit hinter den Erfordernissen“ zurück.
Ein weiteres Problem mit diesem Teil der Reform wurde vom Rechts-Fachverlag Wolters Kluwer auf seiner Webseite identifiziert: „Die Erhöhung auf 7 % der BBG ist sozialversicherungsrechtlich nicht begleitet, d.h. es werden Sozialversicherungsbeiträge fällig.“
„Im Ergebnis wird daher weiterhin eine Kombination von zwei Durchführungswegen bei Entgeltumwandlung plus höherer arbeitgeberfinanzierter Versorgung nötig sein“, so der Verlag weiter.
Zusätzliche Komplexität durch den Gesetzesentwurf sieht auch Reiner Schwinger, leitender Geschäftsführer bei Willis Towers Watson Germany: „Gerade Unternehmen, in denen starke Betriebsparteien schon bislang erfolgreich gute und ausgewogene Versorgungsmodelle entwickelt haben, müssen hier für Zielrentensysteme ggf. neue Wege beschreiten.“
„Damit dürfte insgesamt der Einfluss der Tarifvertragsparteien in der bAV – einem Gebiet, das bislang vielfach weitgehend durch die Betriebsparteien geregelt wurde – zunehmen“, so Schwinger in einer Pressemitteilung.
Insgesamt sehen sowohl die aba als auch die Beraterfirmen Willis Towers Watson und Mercer viele positive Ansätze im Referentenentwurf.
Sie alle begrüßen vor allem die niedrigeren Garantien, die Möglichkeit von Opting-Out-Modellen und die Förderungen für Geringverdiener.
Mercer Deutschland sieht nicht die Gefahr eines „Race To The Bottom“, wenn es um die niedrigsten Rentengarantien in Deutschland geht – vor allem, weil nicht alle Unternehmen ihre bestehenden Pensionspläne ändern werden.
Tatsächlich ist Mercers bAV-Experte Uwe Buchem sogar eher skeptisch: „Ob die Tarifparteien die Chancen des neuen Gesetzes tatsächlich nutzen werden, bleibt abzuwarten.”
In einer Stellungnahme meinte er sogar, dass es „einer Revolution gleich käme, wenn die Arbeitgeber und Gewerkschaften die neuen Möglichkeiten tatsächlich ausschöpfen.”
Buchem betonte außerdem, dass für eine weitere Verbreitung der bAV die Einbeziehung aller Arbeitgeber, also auch jener ohne Tarifvertrag, nötig wäre.
Interessensvertreter haben bis 24. November Zeit, um zum Referentenentwurf Stellung zu nehmen. Für diesen Tag hat die aba ihre Mitglieder zu einer Sondersitzung geladen, um die Vorschläge zu diskutieren und zu analysieren.
Eventuelle Anpassungen der Vorlage sollen Anfang Dezember vom Kabinett besprochen werden.