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Update: Reaktionen zum Betriebsrentenstärkungsgesetz (Teil 2): VFPK & MetallRente

Sowohl der Verband der Firmenpensionskasse (VFPK) als auch die MetallRente geben grünes Licht für den Reformvorschlag.

Die MetallRente hielt in einem Statement fest, dass die „vorgelegten Vorschläge des Referentenentwurfs machbar” sind: „Auch in der jetzigen Architektur des Versorgungswerks könnten wir einen Tarifvertrag auf der Basis dieses neuen Gesetzes mit Zielrenten umsetzen.“

Als einer der wenigen bereits existierenden tarifvertraglichen branchenweiten EbAV in Deutschland hielt die MetallRente ferner fest, dass „die Tarifpartner ein starkes Instrumentarium benötigen”, um die bAV weiter zu verbreiten.

Zur neuen „Zielrente“, die es Unternehmen ermöglicht, Rentenzusagen ohne Garantien zu geben, äußerte sich auch der Verband der Firmenpensionskassen (VFPK) positiv: „Damit ist der Weg frei für bAV-Produkte, die den Gegebenheiten des Niedrigzinsumfelds gerecht werden.“

Außerdem betonte der Verband, dass durch den Wegfall von Garantien eine seiner anfänglichen Befürchtungen beseitigt wurde (<link http: www.institutional-investment.de content am-reports artikel external-link-new-window external link in new>sh. hierzu auf folgender Artikel).

„Zugleich stellt diese Regelung sicher, dass die betriebliche Altersversorgung weiterhin nicht unter das Solvency II Regime fällt.“

Des weiteren wurde positiv angemerkt, dass die „Abschaffung der Anrechnung der bAV auf die Grundsicherung gerade für Geringverdiener ein zentrales Hemmnis an einer bAV teilzunehmen beseitigt”.

Bei der MetallRente begrüßte Geschäftsführer und aba-Obmann Heribert Karch ebenfalls die Förderungen und Vereinfachungen für Geringverdiener.

Allerdings kritisierte Karch, dass es der steuerliche Rahmen eigentlich „gerade dem Mittelständler erleichtern sollte, Betriebsrenten für alle Einkommensgruppen anzubieten – und zwar mit nur einem Modell”.

<link http: www.institutional-investment.de content am-reports artikel external-link-new-window external link in new>In diesem Zusammenhang wiederholte er auch seine als aba-Obmann vorgebrachte Kritik der zu geringen Ausweitung des Förderrahmens im EStG §3 Absatz 63 auf 7%.

Er bezeichnete es darüber hinaus als „sozial unfair“, dass die Beiträge über 4% sozialversicherungspflichtig sein sollen: „Nur höhere Einkommen bleiben damit von doppelten Beitragslasten verschont.“