Pensionskassen werden in den kommenden Monaten verschiedene rechtliche Änderungen implementieren müssen. Hierzu zählen zum einen der neue gesetzliche Insolvenzschutz für Pensionskassenzusagen, aber auch umfassendere Anforderungen an ihre Geschäftsorganisation und Risikobewertung, die durch zwei anstehende BaFin-Rundschreiben präzisiert werden.
Um dem dadurch steigenden Beratungsbedarf noch besser gerecht werden zu können, holt Willis Towers Watson mit Thomas Obenberger einen weiteren renommierten Pensionskassenexperten an Bord.
„Als führender Berater stärken wir damit die für uns strategisch wichtige Aufstellung im Pensionskassenmarkt weiter“, so Dr. Heinke Conrads, Leiterin Retirement Deutschland und Österreich bei Willis Towers Watson.
„In einem Umfeld, in dem Pensionskassen wegen des anhaltenden Niedrigzinsniveaus, den Folgen der Corona-Krise und steigender regulatorischer Anforderungen zunehmend externe Expertise benötigen, setzen wir damit ein klares Zeichen, dass Willis Towers Watson als Partner und Experte für Pensionskassen zur Verfügung steht.“
Änderungen der Rahmenbedingungen für Pensionskassen ab Sommer 2020
Die neue gesetzliche Ausfallhaftung, die voraussichtlich im Sommer 2020 in Kraft treten wird, betrifft Pensionskassen, die nicht dem Sicherungsfonds nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (Protektor) angehören und die auch nicht in Form einer gemeinsamen Einrichtung der Tarifvertragsparteien errichtet sind.
Finanziert wird sie durch Beiträge der Trägerunternehmen, welche diese bereits ab dem Kalenderjahr 2021 zu entrichten haben. Neben diesem finanziellen Aufwand ergibt sich für die Arbeitgeber bzw. die Pensionskasse auch noch ein Mehr an Administration infolge des Umstands, dass die Bemessungsgrundlage für die Beitragszahlung durch ein gesondertes Verfahren ermittelt werden muss.
Aber auch in regulatorischer Hinsicht werden sich die Pensionskassen in Kürze gesteigerten Anforderungen gegenübersehen. So werden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Umsetzung der EbAV-II-Richtlinie voraussichtlich im August zwei Rundschreiben veröffentlicht werden. Eines wird sich mit den aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation befassen und dabei einige neue organisatorische Anforderungen stellen (etwa wenn die intern verantwortliche Person gleichzeitig ähnliche Aufgaben in EbAV und Trägerunternehmen ausübt), die insbesondere für kleinere Firmenpensionskassen ohne Personal herausfordernd sein dürften.
Das zweite Rundschreiben – zur eigenen Risikobeurteilung – wird aller Voraussicht nach über die bisherigen Beurteilungen und Bewertungen hinausgehende neue Ansätze zur Risikobeurteilung verlangen, welche sehr weitgehend sind und die Pensionskassen aufgrund des insoweit erforderlichen zusätzlichen Verwaltungsaufwands unter Umständen auch überfordern können. Pensionskassenverantwortliche werden sich mit all diesen Neuerungen detailliert auseinandersetzen und Prozesse anpassen müssen, damit die Verwaltung ihrer Einrichtung auch in Zukunft möglichst schlank und effizient bleibt.
„Sämtliche Änderungen beinhalten im aktuell ohnehin schon schwierigen Umfeld zum Teil gravierende neue Anforderungen und Herausforderungen für die Pensionskassen, die sich nicht nur in einem einmaligen Umstellungsaufwand erschöpfen. Zukünftig ist darüber hinaus ein laufender Mehraufwand zu meistern. Wir freuen uns deshalb, dass wir im Sinne unserer Kunden mit Thomas Obenberger einen langjährig erfahrenen Berater für Pensionskassenthemen gewonnen haben“, sagt Conrads. „Willis Towers Watson hat in den vergangenen Jahren dem wichtigen Pensionskassenmarkt in Deutschland nachhaltig Expertise und Foren zum Austausch geboten. Auf diesem Weg gehen wir nun konsequent weiter voran.“