Österreichs überbetriebliche Pensionskassen erzielten für 2017 einen durchschnittlichen Ertrag von 6,34% - allerdings ist die Spannweite zwischen den besten und den schlechtesten sehr groß.
Traditionell sieht sich Mercer Österreich die Erträge der einzelnen Anbieter und auch der einzelnen Risikokategorien an, die im Lebensphasenmodell angeboten werden.
Insgesamt haben die überbetrieblichen Pensionskassen die wenigen übriggebliebenen Unternehmenspensionskassen, die nur 4,07% erwirtschaftet haben, deutlich geschlagen. Der Marktdurchschnitt liegt bei 6,13%.
„Wichtig war im vergangenen Jahr eine aktive Gestaltung der Asset Allokation sowie ein stetige Beobachtung und Reaktion auf den Kapitalmarkt. Der Fokus auf Emerging Markets und Alternative Investments hat ebenfalls performanceunterstützend gewirkt“, erläuterte Michaela Plank, Expertin für betriebliche Altersvorsorge (bAV) bei Mercer.
Unterschiedliche Anbieter haben dabei in den diversen Risikokategorien am besten abgeschnitten:
Die VBV erreichte den ersten Platz sowohl in der Kategorie mit dem niedrigsten Aktienanteil (unter 16%) als auch in jener mit dem höchsten (über 40%) und erzielte 4,61% bzw. 8,79%.
Die APK gewann die Kategorien mit mittlerem Risiko, also „konservativ“ (6,94% Ertrag) und „ausgewogen“ (7,1%).
Die letzte Kategorie, „aktiv“, mit einem Aktienanteil zwischen 32% und 40% ging an die Valida (8,99%).
Plank hielt auch fest, dass in der letztgenannten Kategorie zwischen dem Bestplatzierten und dem Letztplatzierten 4,62 Prozentpunkte liegen.
Die Valida war auch unter den Vorsorgekassen, also jenen obligatorischen Fonds, die die Abfindungsgelder verwalten, die beste: Sie erzielte 3% bei einem Marktdurchschnitt von 2,15%.
Die Vorsorgekassen sind in ihrem Risikorahmen limitiert, weil sie das eingezahlte Kapital praktisch zu jedem Zeitpunkt garantieren müssen.
In der Pressemitteilung rief Mercer die österreichische Bundesregierung auf, den rechtlichen Rahmen der bAV zu reformieren.
Ein Vorschlag wäre die Verringerung von absoluten Anlagegrenzen wie jene über eine 30%ige Fremdwährungs-Exposure.
Außerdem kann sich Mercer vorstellen, dass Geld aus Pensionskassen unter bestimmten Umständen (z.B. Pflegebedarf) frühzeitig entnommen werden soll.
Drittens betonte das Beraterhaus, dass der Rechnungszins erst zum Rentenantritt festgelegt werden sollte und nicht bereits bei der Unterzeichnung des Vertrages.
„Während der Anwartschaftsphase schürt der Rechnungszins eigentlich nur Erwartungen, ist aber für den Ansparprozess nicht relevant“, so Mercer.
Ungeachtet dessen, ob die Vorschläge von Mercer aufgegriffen werden, muss das Pensionskassengesetz dieses Jahr überarbeitet werden, um die IORP II-Richtlinie der EU bis Mitte Januar 2019 zu implementieren.