Trotz weitreichender Kritik hat der Schweizer Innenminister Alain Berset die finale Vorlage seines Reformvorhabens „Altersvorsorge 2020“ am vergangenen Mittwoch praktisch ohne große Änderungen vorgelegt.
Die Reformpläne umfassen sowohl die erste als auch die zweite Säule und beinhalten u.a. eine Anhebung des Rentenalters für Frauen, eine Senkung des Mindestumwandlungssatzes auf 6% und eine Änderung in der Berechnung der Beiträge für die zweite Säule durch die Abschaffung des sogenannten „Koordinationsabzugs“, also die Summe, um die der versicherte Lohn abgesenkt wird, um die Pensionskassenbeiträge zu verringern, je nachdem wie viel bereits in die erste Säule eingezahlt wird.
Der Schweizer Pensionskassenverband Asip warnte, dass das Versäumnis das Reformpaket zu straffen und es „auf seine politische Tauglichkeit zu überprüfen“, in einem negativen Abstimmungsergebnis resultieren könnte.
Die linken Parteien stoßen sich vor allem an der Anhebung des Frauenrentenantrittsalters und dem Umwandlungssatz, während sich das konservative Lager eine weniger komplexe und raschere Reform gewünscht hätte.
In einer Pressemitteilung rief Asip-Direktor Hans Peter Konrad das Schweizer Parlament dazu auf, das Reformpaket nicht komplett abzulehnen, sondern zu diskutieren.
Das Parlament könne dann entscheiden, ob es das Paket als Ganzes behandele, oder Schwerpunktthemen einzeln diskutiert.
Konrad betonte, dass die Reformen „dringend notwendig“ seien. Je länger sie aufgeschoben werden, „desto schneller und damit auch so umso schmerzhafter“ müssten sie dann umgesetzt werden.
Nachdem die Vorlage durch das Parlament gegangen ist, muss das Schweizer Volk über bestimmte Themen wie die Anhebung der Mehrwertsteuer zur Finanzierung der AHV abstimmen.
Der Asip hofft jedoch, dass dieses Referendum in Teilfragen aufgeteilt wird, um kontroverse Themen wie die Neuerungen in der Witwenrente, die nicht vom Schweizer Volk genehmigt werden müssen, herauszuhalten.
Laut Bersets Reformvorschlag sollen in Zukunft nur mehr Witwer und Witwen die Rente ihrer verstorbenen Partner erhalten, wenn sie Kinder haben.
Im Jahr 2010 war eine Absenkung des Mindestumwandlungssatzes an einem Referendum gescheitert.