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SCHWEIZ: Pensionskassenverband Asip kritisiert Reformvorschläge der Oberaufsicht

Der Industrieverband Asip veröffentlichte jüngst Statements zu Konsultationen über technischen Zins, Sammeleinrichtungen und Anlagestiftungen.

Blick auf Zürich bei Nacht

Im siebten Jahr seit ihrer Gründung findet sich die Oberaufsichtskommission (OAK) für die zweite Säule in der Schweiz im Kreuzfeuer der Kritik durch den Pensionskassenverband Asip wieder.

Die Vereinigung hat ihre Einreichungen zu Konsultationen über rechtliche Reformen veröffentlicht, die gerade in der Schweiz diskutiert werden.

Eine davon ist eine Überarbeitung der Berechnungsmethode des technischen Zinses, also des Diskontierungssatzes für die Verzinsung der Altersguthaben.

Im Herbst hatte eine Expertengruppe einen Vorschlag zur Berechnung eines maximalen Zinssatzes vorgelegt, der danach für die internen „Pensionskassenexperten“, also die Aktuare in jeder Pensionskassen, als Richtwert dienen sollte, um für das eigene Versorgungswerk den besten Satz zu ermitteln.

Die OAK schlägt vor, diesen Maximalsatz jedes Jahr für alle Pensionskassen verpflichtend zu machen.

In seinem Statement zum OAK-Vorschlag warnte Asip, dass damit „faktisch keine Flexibilität“ für die Pensionskassen mehr bestehe.

Der Verband hielt außerdem fest, dass die von der Aufsicht vorgesehene Übergangsphase von fünf Jahren „unverhältnismäßig“ sei und die sieben Jahre, die die Experten vorgeschlagen hatten, vorzuziehen wäre.

Der Asip rief die OAK auf, mit Änderungen zu warten, bis die Kammer der Pensionskassenexperten (SKPE) ihre Generalversammlung am 25. April abgehalten hat, wo auch über den Berechnungsvorschlag abgestimmt wird.

„Es ist nicht Aufgabe der OAK BV, eine Weisung zu erlassen, die den Experten Vorgaben macht, wie diese gegenüber den Pensionskassen ihre Empfehlungen abzugeben haben“, so der Asip in seiner Stellungnahme.

Noch deutlichere Worte fand die Pensionskassenvereinigung in ihrem Kommentar zum Vorschlag der Oberaufsicht, wie in Zukunft Risiko in kollektiven Pensionskassen für mehrere Arbeitgeber eingestuft werden soll.

<link http: www.institutional-investment.de content am-reports artikel external-link-new-window external link in new>„Mit dieser Weisung überschreitet die OAK ihre Kompetenzen“, hielt Asip fest und unterstützt damit Kritik, die von mehreren Sammelstiftungen und anderen Gemeinschaftseinrichtungen vorgebracht worden war.

Der Asip kritisierte vor allem den zusätzlichen Aufwand und die Mehrkosten, die für die Pensionskassen durch den OAK-Vorschlag entstehen.

Aber der Verband zweifelt auch die rechtliche Grundlage der Oberaufsicht an: „Insgesamt fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage, die es der OAK BV erlauben würde, mit einer Weisung Bestimmungen bezüglich Governance, Transparenz (Informationsbeschaffung), Risikoverteilung sowie Entscheidungsstrukturen zu erlassen.“

Seit Beginn der Diskussion um die Schaffung einer Oberaufsichtskommission für die zweite Säule vor rund einem Jahrzehnt hatte die Pensionskassenbranche ihre Befürchtungen vorgebracht, dass eine solche Behörde zu mehr Regulierung und möglichen überflüssigen Weisungen führen würde.

Allerdings ist seit der Schaffung der OAK im Jahr 2012 nur wenig Kritik gegen das Vorgehen der Behörde vorgebracht worden.

In den derzeit laufenden Konsultationen hat sich dies deutlich geändert. Besonders, wenn es um die Risikoevaluierung in Gemeinschaftseinrichtungen geht, die von vielen Seiten scharf kritisiert wird.

Aber auch in der dritten, derzeit laufenden Konsultation brachte der Asip Kritik gegenüber der OAK vor, obwohl das Thema nur indirekt mit dem Gesetzesrahmen des BVG, also des Gesetzes über die berufliche Vorsorge zu tun hat.

Es geht dabei um die Anlagestiftungen, also kollektive Investitionsvehikel, die vor allem von Pensionskassen gerne genutzt werden.

Im September hatte die Regierung ein neues Gesetz für diese Rechtsform vorgelegt, das u.a. mehr Freiheiten bei der Veranlagung bringen würde.

Der Asip begrüßt diese Gesetzesänderung, betont aber in seiner Stellungnahme, dass es in diesem Bereich „keine weiteren Kompetenzen für die OAK“ brauche.

Alle Stellungnahmen des Asip können auf der Webseite <link http: asip.ch aktuell>

asip.ch/aktuell/

heruntergeladen werden.