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Schweizer Oberaufsichtskommission will maßgeschneiderte Regulierung für Sammeleinrichtungen

Die Zahl der Pensionskassen in der Schweiz sinkt weiter, die Bedeutung von Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen steigt – für die ist die Regulierung aber nicht ursprünglich gedacht gewesen, berichtet Barbara Ottawa aus Zürich.

Vor zehn Jahren gab es noch mehr als 2.000 Pensionskassen in der Schweiz (sowohl betriebliche Einrichtungen als auch solche für Kantone oder Städte). Diese Zahl ist im Jahr 2023 auf knapp unter 1.400 geschrumpft.

Vor allem wegen der aufwändiger werdenden Regulierung, sowie der steigenden Komplexität im Asset Management und im Reporting schließen kleinere Unternehmen ihre Altersvorsorgepläne sogenannten Sammel- oder Gemeinschaftseinrichtungen an.

Mittlerweile sind mehr als drei Viertel der arbeitenden Bevölkerung der Schweiz in solchen Gemeinschaftsplänen versichert, die die Pensionspläne verschiedener Firmen unter einem Dach vereinen. Vor zehn Jahren war es nur die Hälfte der arbeitenden Bevölkerung.

Bei der Fachmesse und Symposium 2. Säule in Zürich, dem Branchenevent das jedes Jahr vom Fachverlag vps.epas organisiert wird, hielt eine Vertreterin der Oberaufsichtskommission (OAK) fest, warum das problematisch werden könnte.

„Wir passen die aktuelle Regulierung an die Sammeleinrichtungen an“, sagte Vera Kupper-Staub, Präsidentin der OAK in einer Panel-Diskussion. Das Gesetz für die zweite Säule, das BVG, gehe „von firmeneigenen Pensionskassen aus und hat wenig von den spezifischen Anforderungen an Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen.“

Diese stehen im Wettbewerb zueinander, um neue Mitglieder zu gewinnen, wohingegen firmeneigene Pensionskassen zumeist für außenstehende Mitglieder geschlossen sind. Die Kombination unterschiedlicher Pläne unter einem Dach macht diese Einrichtungen komplexer und oft weniger transparent. Kupper-Staub dazu: „Sie sind komplexer, es kann zu mehr Interessenskonflikten kommen und es braucht mehr Governance.“

In der Vergangenheit wurde manchen Anbietern solcher Einrichtungen vorgeworfen, die Gewinne über das Wohl der Mitglieder zu stellen.

„Wenn es wie jetzt der Fall ist, dass Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen einen großen Anteil am Markt haben, macht es Sinn eine eigene Regulierung einzuführen“, so Kupper-Staub. Allerdings müsse diese „zielgerichtet und maßgeschneidert“ sein.

Ein Branchenvertreter am Podium warnte auch vor überbordender neuer Regulierung. Nico Fiore, Geschäftsführer des Verbandes für Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen „inter-pension“, zeigte sich sogar überzeugt, dass Pensionskassen, die im Wettbewerb stehen „transparenter, nachhaltiger und digitaler sind als andere“. Aber er betonte auch, dass die Vereinigung einen Verhaltenskodex für ihre Mitglieder ausgegeben habe.

„Wegen einzelner, weniger Anbieter alle zu maßregeln, wäre übertrieben“, betonte Fiore abschließend.