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IPE Awards 2023: Österreichischer PK-Veteran ruft die Branche auf, sich gegen „Bedrohungen“ zusammenzuschließen

Die Pensionsfonds-Branche sieht sich mehr und mehr mit „horizontaler Gesetzgebung“ von der Europäischen Union konfrontiert, die „nicht ausreichend Proportionalität und die Vielfalt innerhalb der europäischen Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge (EbAV/IORP) berücksichtigt“.

Johannes Ziegelbecker bei seiner Rede in Wien (Bildrechte: IPE)

Das sagte Johannes Ziegelbecker in seiner Eröffnungsrede bei den diesjährigen IPE Conference & Awards-Veranstaltung in Wien. Ziegelbecker war unter jenen, die in den 1990er-Jahren die österreichische zweite Säule aufgebaut haben. Heute ist er Vorstand der Bundespensionskasse und Mitglied im Vorstand von PensionsEurope.

„Im Gegensatz zur IORP-II-Richtlinie richtet sich diese horizontale Gesetzgebung nicht an der Notwendigkeit von minimaler Harmonisierung für IORPs aus“, warnte Ziegelbecker.

Allerdings betonte auf einem der Panels die EIOPA-Vorsitzende Petra Hielkema: „Wir werden an der minimalen Harmonisierung festhalten und werden kein Solvency-II-Regime für IORPs einführen.“ Sie fügte hinzu: „Wir müssen die Risken, die mit einem Langzeitversprechen einhergehen, korrekt identifizieren.“ Und sie betonte, dass die EIOPA „die Notwendigkeit von Proportionalität anerkennt“, denn „es braucht Raum für kleinere Pensionspläne“.

Als Beispiele für diese horizontale Gesetzgebung nannte Ziegelbecker die Nachhaltigkeitsberichterstattungs-Richtlinie SFDR, DORA über die Resilienz im digitalen Bereich, sowie FIDA über den Zugang zu Finanzdaten.

Er stellte fest, dass diese Entwicklungen „Bedrohungen aber auch Opportunitäten“ darstellen und rief Pensionsfonds – sowie Berater und Asset Manager – dazu auf, dem Branchenvertretungsorgan PensionsEurope beizutreten: „Eine solche Unterstützung von PensionsEurope könnte sogar als Verantwortung eines Pensionsfonds-Managers gesehen werden, zum Vorteil für seine Mitglieder und Leistungsberechtigten.“

AEIP begrüßt Reporting-Initiative der EU
Unterdessen hat eine andere Branchenvertretung, die AEIP (European Association of Paritarian Institutions) eine Initiative der Europäischen Kommission zur Verringerung der Berichtspflichten für IORP begrüßt.

In einer Pressemitteilung warnte die AEIP, dass die „regulatorische Belastung für IORPs deutlich zugenommen hat“, seit die IORP-II-Richtlinie 2017 in Kraft getreten sei. Die Vereinigung erwähnte auch die Belastung durch horizontale Gesetzgebung, wie DORA – genauso wie Ziegelbecker. AEIP weiter: „Das hat negative Auswirkungen, die zu zusätzlichen finanziellen Belastungen für Mitglieder und Leistungsberechtigte führen und letztendlich deren Leistungen schmälern.“

Vor ein paar Monaten hatte die Europäische Kommission die Initiative „Verwaltungsaufwand – Straffung der Berichtspflichten“ veröffentlicht, die bis 1. Dezember für Kommentare und Feedback offen war.

„Mit dieser Initiative sollen Berichtspflichten in EU-Rechtsvorschriften ermittelt werden, die aufgehoben oder gestrafft werden können, ohne die politischen Ziele zu untergraben“, so die Kommission auf ihrer Webseite. Die regulatorische Belastung soll um 25% gesenkt werden.