Tourismus ist eine der Säulen der österreichischen Wirtschaft und damit gehört Beherbergung und Gastronomie zu einer der Top-10-Wertschöpfungstreiber. Aber nach der Corona-Pandemie hat sich die Branche noch nicht völlig erholt. Viel weniger Menschen als früher wollen in der Sparte tätig werden und auch der Trend zur Teilzeitarbeit macht sich bemerkbar.
„Mit einem Pensionskassenmodell – also einer Firmenpension – positionieren sich Unternehmen als attraktive Arbeitgeber“, so der Generalsekretär der Österreichischen Hoteliervereinigung, Markus Gratzer, in einer Presseaussendung.
Gegenüber IPE D.A.CH bestätigte die VBV Pensionskasse, dass man sich „aufgrund des Arbeitskräftemangels und dem steigenden Interesse von Unternehmen den Mitarbeitenden Benefits jederart zu Gute kommen zu lassen, einen entsprechenden Zuspruch erhoffe“. Allerdings stellt die Pensionskasse, die insgesamt rund 15 Mrd. Euro verwaltet, weiterhin fest, dass „das Thema ‚Betriebliche Altersvorsorge‘ in den meisten Betrieben nicht allerhöchste Priorität hat“.
Mit dem Rahmenvertrag, der nun mit der VBV unterschrieben wurde, will es die ÖHV Mitgliedern erleichtern, Pensionskassenmodelle einzuführen. Die Vereinigung hat 1.700 Mitglieder mit rund 62.000 Angestellten. Wie viele davon tatsächlich vom Angebot Gebrauch machen werden, bleibe abzuwarten.
Unternehmensgröße und Hinterbliebenen auf Wunschzettel
Die ÖHV hat vor kurzem ihre Mitglieder befragt, was sie von einer betrieblichen Altersvorsorge erwarten würden. Dabei wurde u.a. deutlich, dass „bei KMUs und Hotels die Einbeziehung angestellter Familienmitglieder besonders beliebt ist“, so die Aussendung.
Darum wurden Sonderkonditionen vereinbart, von denen die VBV auf Anfrage einige bekannt gab: „Ein optimierter Leistungskatalog: maximale Alters- und Hinterbliebenenvorsorge ohne Mehrprämie, top Mitgliederkonditionen für alle Mitgliedsbetriebe unabhängig von der Unternehmensgröße sowie ein besonderes Modell für Teilzeitkräfte.“ Durch den Rahmenvertrag soll für die einzelnen Betriebe der Verwaltungsaufwand minimiert werden. Beide Seiten betonen aber die weiterhin gegebene Flexibilität für einzelne Unternehmen.
Die ÖHV arbeitet schon seit 2003, mit der Einführung der „Abfertigung Neu“ eng mit der VBV zusammen. Damals wurde auf Ebene der Vorsorgekassen, die die verpflichtend rückzustellenden Abfindungen in einem Unternehmen verwalten, vereinbart.
„Die Pensionskassen haben einen größeren Spielraum, was die Konditionen betrifft“, so die VBV auf Anfrage. Denn als Vorsorgekasse unterliegen alle Anbieter den relativ restriktiven Auflagen des „Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetzes (BMSVG)“.
Daher bietet die VBV unter dem Rahmenvertrag jenen Unternehmen, die sowohl ihr Vorsorgekassen- als auch ihr Pensionskassenangebot nutzen, Spezialkonditionen bei der Einführung eines bAV-Modells.
Damit könnte die VBV den ansonsten mittlerweile eher erstarrten Markt der Vorsorgekassen etwas aufzumischen. Österreichische Betriebe können sich ein Mal pro Jahr entscheiden, den Anbieter für die Abwicklung der „Abfertigung Neu“ zu wechseln.