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„EU Green Deal: neue Regeln zur Nachhaltigkeit bei Finanzprodukten“

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen will die EU bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent entwickeln. Dabei soll die Finanzwirtschaft eine zentrale Rolle spielen. Was konkret auf die Fondsbranche bezüglich Lenkung der Kapitalströme oder Offenlegungspflichten für Asset Manager zukommt, erläutert Dr. Magdalena Kuper, Abteilungsdirektorin Recht beim deutschen Fondsverband BVI und Referentin beim 172. Hedgework am 3. März 2020 in Frankfurt, im Interview.

Dr. Magdalena Kuper, BVI, mit Joachim Althof, Hedgework

Hedgework: Die Finanzbranche soll einen maßgeblichen Beitrag dazu leisten, die europäische Wirtschaft klimaneutral zu gestalten. Was kommt da auf die Branche zu?
Kuper: Das wird für die Branche wohl zum größten Regulierungsprojekt der nächsten Jahre. Die EU möchte Kapitalströme in nachhaltige Wirtschaftsbereiche und Produktionsverfahren lenken. Ihr Ziel ist, die EU-Wirtschaft bis 2050 klimaneutral zu machen. Der Fondswirtschaft als bedeutender Kapitalsammelstelle kommt dabei eine Schlüsselrolle zu. Sie steuert bereits ihren Teil zur Finanzierung nachhaltiger Aktivitäten von Unternehmen bei. Leitlinien für verantwortliches Investieren hat die Fondsbranche schon seit 2012. Die Bewertung von Chancen und Risiken von Wertpapieren und Sachwerten – auch unter nachhaltigen Aspekten – gehört zu den Kernkompetenzen von Asset Managern.

Hedgework: Erste Stimmen werden laut, dass die Politik zu lange untätig geblieben sei und nun die Finanzbranche vorschiebe, um Versäumtes auszubaden. Wie ist das einzuordnen?
Kuper: Wie gesagt, nachhaltiges Investieren ist für die Fondswirtschaft nicht neu, und sie leistet ihren Beitrag. Aber es ist eine Gratwanderung. Asset Manager sind in erster Linie den finanziellen Anlagezielen und -bedürfnissen ihrer Kunden verpflichtet. Da gibt es einige Schnittmengen, aber auch Grenzen. Das sollten Politik und Regulierer im Auge behalten. Die Erreichung der Klimaziele beispielsweise ist eine umweltpolitische Aufgabe, die der Kapitalmarkt alleine nicht stemmen kann. Dafür müssen zum einen Anleger bereit sein, ihre Geldanlagen in den Dienst der EU-Klimaziele zu stellen, zum anderen ausreichend geeignete Investitionsprojekte zur Verfügung stehen. Die Politik wird letztlich auch die Realwirtschaft und die Verbraucher in die Pflicht nehmen müssen. Das wird nicht ohne gesellschaftspolitische Debatte gehen, und auch nicht von jetzt auf gleich.

Hedgework: Kommen wir zur Taxonomie, dem Herzstück der Regulierung. Was legt sie fest?
Kuper: Die Taxonomie ist ein Klassifizierungssystem für ökologisch nachhaltige Aktivitäten von Unternehmen. Sie bewertet also einzelne Geschäftszweige eines Unternehmens, nicht das Unternehmen als Ganzes. Ein Geschäftszweig ist demnach ökologisch nachhaltig, wenn er zu einem von insgesamt sechs ökologischen Zielen beiträgt. Dabei darf er allerdings keines der anderen Ziele wesentlich schädigen. Außerdem müssen soziale Mindeststandards wie die UN-Leitprinzipien zu Wirtschaft und Menschenrechten eingehalten werden.

Hedgework: Welche Umweltziele sind das?
Kuper: Das sind die Abschwächung des Klimawandels, die Anpassung an den Klimawandel, die nachhaltige Nutzung und der Schutz von Wasser und Meeren, die Überleitung zu einer Kreislaufwirtschaft, die Müllvermeidung und das Recycling, die Vermeidung und Kontrolle von schädlichen Umweltemissionen sowie der Schutz des Ökosystems.

Hedgework: Das klingt ambitioniert. Wie konkret sind die EU-Vorgaben schon?
Kuper: Teilweise schon sehr konkret. Im letzten Jahr hat die Expertengruppe der EU-Kommission einen Bericht veröffentlicht, der einen Teil von „E“, also der Ökologie, in „ESG“ abdeckt. Allein das sind schon über 400 Seiten Papier, obwohl es vorerst um nur zwei der insgesamt sechs ökologischen Ziele und nur sieben besonders klimarelevante Branchen wie die Energie-, Transport- und Immobilienwirtschaft geht. Definiert werden insgesamt 69 wirtschaftliche Aktivitäten mit teils umfangreichen Kriterien und Grenzwerten für den CO2-Ausstoß. Dieser Katalog soll noch im März 2020 finalisiert werden und ab Anfang 2022 gelten. Die Kriterien zu den vier weiteren Umweltzielen müssen bis Ende 2022 feststehen. Wir gehen zudem davon aus, dass weitere Branchen mit erheblichen CO2-Emissionen wie die Luftfahrtindustrie und Hochseeschifffahrt noch in den Katalog aufgenommen werden.

Hedgework: Bislang reden wir nur über Klimaschutz. Wann kommen die Kriterien für S und G?
Kuper: Die EU-Kommission soll bis Ende 2021 über die notwendigen Schritte zur Einrichtung einer sozialen Taxonomie berichten. Allerdings wäre es sinnvoll, die Anforderungen dabei an die Unternehmen als Ganzes zu knüpfen und nicht, wie bei der ökologischen Taxonomie, an einzelne wirtschaftliche Aktivitäten. Gute Unternehmensführung ist hingegen bisher nicht als alleiniges Ziel für nachhaltige Produkte anerkannt. Die EU-Regeln setzen vielmehr voraus, dass Fonds, die ökologische oder soziale Themen fördern, in Unternehmen mit guter Corporate Governance investieren.

Hedgework: Dürfen Asset Manager künftig nur noch in Unternehmen mit taxonomie-konformen grünen Aktivitäten investieren?
Kuper: Nein. Die Asset Manager können selbst entscheiden, ob sie die Taxonomie auf die Anlagestrategie ihrer nachhaltigen Fonds anwenden wollen. Wer sich dagegen entscheidet, muss dies lediglich in den Fondsunterlagen klarstellen. Nachhaltige Fonds müssen aber den Anteil des Portfolios offenlegen, der in ökologisch nachhaltige Aktivitäten nach der Taxonomie investiert ist. Außerdem gibt es Abstufungen. Nicht nur „grüne“ Aktivitäten von Unternehmen wie etwa die Stromerzeugung aus Solarenergie gelten als nachhaltig im Sinne der Taxonomie, sondern auch Übergangstechnologien wie die Zement- oder Stahlproduktion und Hilfsaktivitäten wie beispielsweise die Produktion mehrfachverglaster Fenster für energieeffiziente Gebäude.

Hedgework: Von wem werden Asset Manager die taxonomie-relevanten Daten erhalten?
Kuper: Das ist teilweise noch offen. Immerhin schreibt die Taxonomie eine Berichtspflicht für Unternehmen aus der EU vor. Das ist aber nur ein erster Schritt. Denn Asset Manager investieren weltweit, und nur 7000 der weltweit 50.000 börsennotierten Unternehmen haben ihren Hauptsitz in der EU. Damit Asset Manager ihre Transparenzpflichten gegenüber den Anlegern erfüllen können, müssten die Datenlücken für Nicht-EU-Unternehmen noch geschlossen werden. Auch in der EU müssen die Unternehmensberichte weiter standardisiert werden. Die EU-Kommission will die dafür notwendigen Maßnahmen im Zuge der Überarbeitung der EU-Richtlinie über die nicht-finanzielle Berichterstattung in Kürze konsultieren.

Hedgework: Offenbar haben die EU-Regulierer hierbei noch einen langen Weg vor sich. Wie beurteilen Sie die Marktentwicklung in Deutschland?
Kuper: Nachhaltige Anlagen sind für die Fondswirtschaft ein Wachstumsmarkt. Laut unserer Herbstumfrage halten 60% der befragten Asset Manager Nachhaltigkeit für einen großen Wachstumstreiber der Branche, noch vor niedrigen Zinsen (58%) und alternativen Produkten (51%). Für das Angebot nachhaltiger Fonds spielen für 66% der Befragten die Vorgaben institutioneller Anleger und für 46% die Nachfrage von Privatanlegern eine große Rolle. Im Neugeschäft der Publikumsfonds hatten nachhaltige Produkte 2019 bereits einen Anteil von 40%.

Hedgework: Welchen Anteil haben nachhaltige Fonds am Vermögen der Publikumsfonds insgesamt?
Kuper: Bislang sind zwar erst rund 3% des verwalteten Vermögens der offenen Publikumsfonds von über 1.100 Mrd. Euro in nachhaltige Fonds angelegt. Der Anteil am Vermögen dürfte aber deutlich steigen. Denn die EU will, dass alle Berater voraussichtlich ab Mitte 2021 die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden im Rahmen der Anlageberatung und Vermögensverwaltung abfragen müssen. Die finanziellen Anlageziele und -bedürfnisse des Kunden bleiben allerdings vorrangig.

Hedgework: Wäre ein einheitliches Nachhaltigkeitslabel hilfreich?
Kuper: Grundsätzlich ja. Labels sind im Vertrieb hilfreich, wenn sie Beratern und Kunden den Vergleich nachhaltiger Produkte erleichtern und wenn sie auch im grenzüberschreitenden Vertrieb anerkannt sind. Die EU entwickelt derzeit ein EU-Ecolabel für ökologisch nachhaltige Anlagen. Die Vorschläge für die Anlagekriterien sind aber sehr eng gefasst und lassen nur ein eingeschränktes Anlageuniversum zu. Ob das Ecolabel sich unter diesen Umständen im Markt durchsetzen wird, ist eher fraglich. Mit Label-Vorgaben, die die Titelauswahl und damit die Risikostreuung im Portfolio zu stark einschränken, und folglich die Risiken für die Anleger erhöhen, wäre niemandem geholfen.

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*) Dr. Magdalena Kuper ist Abteilungsdirektorin Recht beim deutschen Fondsverband BVI, für den sie bereits seit über 15 Jahren viele Regelungsvorhaben mit Relevanz für die Fondsbranche begleitet hat.

Der deutsche Fondsverband BVI vertritt die Interessen von 114 Fondsgesellschaften und Asset Managern mit knapp 3,4 Billionen Euro Anlagekapital für Privatanleger, Versicherungen, Altersvorsorgeeinrichtungen, Banken, Kirchen und Stiftungen.